Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: In dem Aufstellen von Fernsehgeräten mit Zimmerantennen liegt noch keine GEMA-pflichtige „öffentliche Wiedergabe“veröffentlicht am 21. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 17.12.2015, Az. I ZR 21/14
§ 15 Abs. 2 S.1 UrhG, § 15 Abs. 2 S.2 Nr. 3 UrhG, § 15 Abs. 2 S.2 Nr. 5 UrhG, § 15 Abs. 3 UrhG, § 20 UrhG, § 22 S.1 UrhG, Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29/EG, Art. 8 der EU-RL 2006/115Der BGH hat entschieden, dass ein Hotel allein damit, dass es seinen Gästen TV-Geräte mit Zimmerantenne anbietet, noch keine urheberrechtlich geschützten Werke (Fernsehsendungen) „öffentlich verbreitet“. Eine öffentliche Wiedergabe setze eine Handlung der Wiedergabe, also eine Übertragung geschützter Werke oder Leistungen durch den Nutzer voraus (etwa durch die Weiterleitung der Sendesignale von Fernsehprogrammen über eine hoteleigene Verteileranlage an die Fernsehgeräte in den Gästezimmern). Das bloße Bereitstellen von Einrichtungen, die eine Wiedergabe ermöglichen oder bewirken, stelle dagegen keine Wiedergabe dar. Der Betreiber eines Hotels, der die Gästezimmer lediglich mit Fernsehgeräten ausstatte, mit denen die Fernsehsendungen über eine Zimmerantenne empfangen werden könnten, gebe die Fernsehsendungen daher nicht wieder und schulde daher der GEMA auch keine Urhebervergütung. Zur Pressemitteilung Nr. 207/2015 hier.
- EuGH: Framing/Embedding verstößt grundsätzlich nicht gegen das Urheberrechtveröffentlicht am 19. November 2014
EuGH, Beschluss vom 21.10.2014, Az. C-348/13
Art. 3 Abs. 1 2001/29/EGDer EuGH hat entschieden, dass die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing-Technik allein noch keine urheberrechtswidrige öffentliche Wiedergabe darstellt, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Düsseldorf: Musikwiedergabe im Wartebereich einer Zahnarztpraxis stellt keine öffentliche Wiedergabe dar / Zur fristlosen Kündigung eines GEMA-Lizenzvertrages wegen veränderter Rechtsprechungveröffentlicht am 22. Oktober 2014
AG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2013, Az. 57 C 12732/12
§ 105 UrhG i.V.m. § 2 KonzentrationsVO NRW, § 313 Abs. 3 S. 2 BGB, § 15 Abs. 3 UrhGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Zahnarzt den für die Abspielung von Musik in seinem Wartezimmer mit der GEMA geschlossenen Lizenzvertrag fristlos kündigen durfte, nachdem der EuGH entschieden hatte, dass diese Nutzungsform keine öffentliche Wiedergabe im urheberrechtlichen Sinne sei. Die Berufung wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Nationale Verwertungsgesellschaft darf nicht höhere Urheberrechtsabgaben fordern als sie in anderen EU-Mitgliedstaaten gefordert werdenveröffentlicht am 4. März 2014
EuGH, Urteil vom 27.02.2014, Az. C-351/12
Art. 56 AEUV, Art. 102 AEUV/* Style Definitions */
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mso-bidi-font-family:“Times New Roman“;
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mso-fareast-language:EN-US;}Der EuGH hat entschieden, dass eine nationale Verwertungsgesellschaft keine erheblich höheren Tarife anwenden darf, als sie in den übrigen Mitgliedstaaten üblich sind, da dies für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung spreche. Gleichzeitig hat der europäische Gerichtshof entschieden, dass nationale Verwertungsgesellschaften, denen durch nationales Recht ein Gebietsmonopol eingeräumt werde, bis auf weiteres zulässig seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Links auf urheberrechtlich geschützte Werke sind zulässig, wenn diese Werke frei zugänglich sindveröffentlicht am 17. Februar 2014
EuGH, Urteil vom 13.02.2014, Az. C-466/12
Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EGDer EuGH hat entschieden, dass die Vorhaltung von anklickbaren Links auf einer Internetseite, die auf urheberrechtlich geschützte Werke führen, zulässig ist, wenn diese Werke auf einer anderen Seite frei zugänglich sind. Es handele sich nicht um eine öffentliche Wiedergabe, weil die Inhalte nicht einem neuen Publikum zugänglich gemacht würden. Von einer Verletzung sei nur dann auszugehen, wenn durch die Verlinkung Schutzmaßnahmen umgangen würden, die den Zugang auf der ursprünglichen Seite beschränkten. Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Tonträger, die in einer Zahnarztpraxis ohne Wunsch der Patienten abgespielt werden, werden nicht „öffentlich“ wiedergegebenveröffentlicht am 20. März 2012
EuGH, Urteil vom 15.03.2012, Az. C-135/10
Art. 8 Abs. 2 EU-RL 2001/29Der EuGH hat entschieden, dass ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Praxis für seine Patienten wiedergibt, die unabhängig von ihrem Willen in deren Genuss gelangen, keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100 vornimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- EuGH: Bietet ein Hotel seinen Gästen Fernsehsendungen an, bedarf es hierzu einer Lizenz des jeweiligen Urhebers / Verwertersveröffentlicht am 28. Dezember 2009
EuGH, Urteil vom 07.12.2006, Az. C-306/05
Art. 3 Abs. 1 EU-RL 2001/29/EGDer EuGH hat entschieden, dass die Verbreitung eines Fernsehsignals mittels in Hotelzimmern aufgestellter Fernsehapparate, die ein Hotel für seine Gäste vornimmt, eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2001/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft darstellt und der Einwilligung des Urhebers bzw. der Verwertungsgesellschaft bedarf. Dass Hotelzimmer grundsätzlich einen privaten Charakter haben, stand dieser Wertung ausdrücklich nicht entgegen.