Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Düsseldorf: Zur Wettbewerbswidrigkeit der Werbung „Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft“ / Der Intelligenzquotient des durchschnittlichen Verbrauchersveröffentlicht am 25. Oktober 2010
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2010, Az. I-20 U 108/09
§§ 3; 5 UWGDas OLG Düsseldorf hat einer Krankenkasse verboten, mit dem Hinweis „Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft“ zu werben. Die Werbung, so der Senat, erwecke den sachlich nicht zutreffenden Eindruck, dass zumindest ein erheblicher Teil der gesetzlich versicherten Mitglieder der deutschen Olympiamannschaft bei der beklagten Krankenkasse versichert sei. Verbraucher könnten der Annahme unterliegen, man hätte die Möglichkeit, einem „exklusiveren Zirkel“ anzugehören, was falsch sei. Was wir davon halten? (mehr …)