Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Bremen: Ein Vergleichsvorschlag, bei dem beide Parteien auf die Abgabe der Unterlassungserklärung verzichten, spricht nicht für Rechtsmissbrauchveröffentlicht am 25. Juli 2013
OLG Bremen, Beschluss vom 01.07.2013, Az. 2 U 44/13
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Bremen hat entschieden, dass der Vorschlag eines Vergleichs zwischen zwei Parteien, die sich wechselseitig wegen wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt haben, welcher den Verzicht auf Unterlassungsansprüche beinhaltet, nicht grundsätzlich rechtsmissbräuchlich ist. Werde der Vorschlag davon motiviert, Rechtsfrieden zwischen den Parteien herzustellen, Wettbewerbsverstöße in Zukunft zu verhindern und weitere kostenträchtige Maßnahmen zu vermeiden, sei nicht von einem Handeln aus sachfremden Motiven auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Bremen: Der Hinweis „Zulassung OLG, LG, AG (Ort)“ stellt eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten darveröffentlicht am 22. Mai 2013
OLG Bremen, (Hinweis-) Beschluss vom 20.02.2013, Az. 2 U 5/13
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Bremen hat entschieden, dass der im Impressum des Internetauftritts einer Kanzlei zu findende Zusatz „Zulassung OLG, LG, AG Bremen“ eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt und hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses dem Verfügungsbeklagten zur Rücknahme der Berufung geraten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Bremen: Geht die Berufungsschrift kurz vor Fristablauf beim falschen Gericht ein, ist grundsätzlich keine Wiedereinsetzung zu gewährenveröffentlicht am 26. November 2012
OLG Bremen, Beschluss vom 28.08.2012, Az. 3 U 33/12
§ 233 ZPODas OLG Bremen hat entschieden, dass eine Berufungsschrift nicht fristgerecht eingeht, wenn sie kurz vor Fristablauf (und offensichtlich ohne die deutlich erkennbare Bitte um sofortige Weiterleitung) nicht beim zuständigen Berufungsgericht, sondern beim erstinstanzlichen Gericht eingereicht wird, da es keine allgemeine Verpflichtung oder Handhabe der Gerichte gebe, die Zuständigkeit sofort nach Eingang zu prüfen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 12.10.2011, Az. IV ZB 17/10). Im vorliegenden Fall wurde der Antrag auf Wiedereinsetzung daher als unbegründet zurückgewiesen. Vgl. aber auch : „Geht der Schriftsatz so zeitig beim mit der Sache befasst gewesenen Gericht ein, dass die fristgerechte Weiterleitung an das Rechtsmittelgericht im ordentlichen Geschäftsgang ohne weiteres erwartet werden kann, darf die Partei nicht nur darauf vertrauen, dass der Schriftsatz überhaupt weitergeleitet wird, sondern auch darauf, dass er noch fristgerecht beim Rechtsmittelgericht eingeht. Geschieht dies tatsächlich nicht, ist der Partei Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unabhängig davon zu gewähren, auf welchen Gründen die fehlerhafte Einreichung beruht“ (BVerfG, Beschluss vom 03.01.2001, Az. 1 BvR 2147/00). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Bremen: Der Hinweis „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage“ ist wettbewerbswidrig / Massive Abmahngefahr bei eBay und Amazonveröffentlicht am 31. Oktober 2012
OLG Bremen, Urteil vom 05.10.2012, Az. 2 U 49/12
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG, 308 Nr. 1 BGB, Art. 246 § 1 Nr. 10 EGBGBDas OLG Bremen hat entschieden, dass der Hinweis „Voraussichtliche Versanddauer: 1 -3 Werktage„, wie schon die Angabe der Lieferzeit mit „in der Regel … Werktage“ (hier und hier), intransparent und damit wettbewerbswidrig ist. Zitat: „Mit der Angabe „Voraussichtliche Versanddauer: 1-3 Werktage“ behält sich die Beklagte eine nicht hinreichend bestimmte Frist für die Erbringung der Leistung vor.“ Das Verfahren hatte unsere Kanzlei auf Seiten des obsiegenden Klägers in 1. und 2. Instanz betrieben, nachdem der hiesige Beklagte den Kläger zuvor (auf Grund einiger üblicher Fehler bei den gesetzlich geforderten Verbraucherinformationen) hatte kostenpflichtig abmahnen lassen. Es dürfte erhebliche Auswirkungen auf den Onlinehandel bei Amazon, aber auch eBay haben. Bei eBay findet sich der von eBay vorgegebene Passus „Lieferung: Voraussichtlich innerhalb von 2-3 Werktagen nach Zahlungseingang„, der allerdings noch mit der Grafik eines Fragezeichens versehen ist. Klickt man dieses Fragezeichen an, öffnet sich ein Pop-up-Fenster mit dem Hinweis: „Die Angaben zur voraussichtlichen Lieferdauer – wird in einem neuen Fenster oder in einem neuen Reiter geöffnet basieren auf der vom Verkäufer angegebenen Bearbeitungszeit, der ausgewählten Versandart und der ausgewählten Zahlungsmethode – wird in einem neuen Fenster oder in einem neuen Reiter geöffnet. Die konkrete Transportdauer hängt vom Absendeort und Lieferort ab, insbesondere während der Spitzenzeiten.“ Ob dies ausreicht, wird sich zeigen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Bremen: Zum Recht auf Gegendarstellung bei einer Behauptung auf der Webseite einer Rechtsanwaltskanzleiveröffentlicht am 6. Februar 2011
OLG Bremen, Urteil vom 14.01.2011, Az. 2 U 115/10
§ 56 Abs. 1 RStV; §§ 823 Abs. 1; 1004 BGBDas OLG Bremen hat entschieden, dass die Webseiten einer Rechtsanwaltskanzlei als „Telemedium“ gemäß § 56 Abs. 1 RStV aufzufassen sind und journalistisch-redaktionell gestaltet ist, wenn regelmäßig über juristische Neuigkeiten berichtet und kanzleieigene Pressemitteilungen öffentlich zugänglich gemacht werden. Zitat: (mehr …)
- OLG Bremen: Flugkosten wegen Terminsaufhebung sind erstattungsfähig, wenn Flug nicht mehr storniert werden kannveröffentlicht am 17. Mai 2010
OLG Bremen, Beschluss vom 08.03.2010, Az. 2 W 13/10
§§ 97 Abs. 1, 92 Abs. 1 ZPODas OLG Bremen hat entschieden, dass die nutzlos aufgewandten Kosten für einen Flug zur Wahrnehmung eines Termins, der später kurzfristig storniert wird, auf Grund eines entsprechenden Kostenfestsetzungsantrags festgesetzt werden können. Dem Ansatz der Kosten stehe der Umstand, dass die Anreise zum Termin am 05.06.2008 nicht stattgefunden habe, nicht entgegen. Werde ein Termin – wie hier – kurzfristig aufgehoben, so seien Reisekosten der Partei bzw. ihres Rechtsanwalts gleichwohl festzusetzen, soweit sie unvermeidbar seien (Giebel in: Münchener Kommentar, ZPO, 3. Aufl., Rn. 132 zu § 91 m.w.H.). Das gelte auch für solche Reisekosten, die wegen der kurzfristigen Stornierung nicht mehr zurückerstattet würden. Der Termin sei mit Beschluss des LG Bremen vom 20.03.2008 auf den 05.06.2008 anberaumt worden. Der Rechtsanwalt habe daraufhin am 28.05.2008 den Flug von N. nach B. gebucht. Das sei sachgerecht gewesen. (mehr …)
- OLG Bremen: Stadtwerke Bremen dürfen trotz weitgehender Privatisierung weiterhin unter „swb“ firmierenveröffentlicht am 26. April 2010
OLG Bremen, Urteil vom 09.04.2010, Az. 2 U 7/10
§§ 3 Abs. 2, 3; 4 Nr. 10; 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG
Das OLG Bremen befasst sich mit einem beachtlichen rechtlichen Schlagabtausch zweier Energieversorger. Zunächst hatten die Stadtwerke Bremen einem privatwirtschaftlichen Gasversorger per einstweiliger Verfügung verbieten lassen, als „swb“ am Markt aufzutreten, da Verbraucher annehmen könnten, bei dem privatwirtschaftlichen Gasversorger handele es sich um die Stadtwerke Bremen (Urteil). Daraufhin hatte der angegangene privatwirtschaftliche Gasversorger zurückgeschlagen und den Stadtwerken Bremen verbieten lassen, als „swb“ am Markt aufzutreten, da diese mit dem Firmenbestandteil „swb“ ihren Kunden suggeriere, dass es sich bei ihr weiterhin um ein kommunal betriebenes bzw. kommunal geführtes Unternehmen handele. Die angesprochenen Verkehrskreise verstünden auch heute noch „swb“ als Abkürzung für „Stadtwerke Bremen“. Hierin liege auf Grund der konkreten Gesellschaftsstruktur eine Irreführung. Dem ist das OLG Bremen allerdings nicht gefolgt. Dessen Argumentation ist interessant: (mehr …) - OLG Bremen: Akronym „swb“ darf nur durch Stadtwerke Bremen verwendet werdenveröffentlicht am 25. April 2010
OLG Bremen, Beschluss vom 22.10.2009, Az. 2 W 92/09
§§ 2 Abs. 1 Nr. 3; 3 Abs. 1; 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3; 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG
Das OLG Bremen hat entschieden, dass die Verwendung der Kurzbezeichnung „swb“ für „Stadtwerke Bremen“ stehe und einer privatwirtschaftlichen Unternehmung – hier einem privaten Anbieter auf dem Gassektor, der seine Produkte nahezu im gesamten Bundesgebiet, darunter auch in Bremen und Bremerhaven, anbot – diese Kurzbezeichnung verwehrt ist. Zitat: (mehr …)