Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Das Kennzeichen „Multi Star“ kann für Küchenmaschinen markenmäßig genutzt werdenveröffentlicht am 2. Dezember 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.10.2015, Az. 6 U 96/15
§ 14 MarkenG, § 18 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass das Kennzeichen „Multi Star“ für Küchenmaschinen markenmäßig benutzt werden kann, auch wenn beschreibende Anklänge bestehen. Gegen eine identische Verletzungsmarke könne ein Verfügungsantrag gleichwohl mangels Dringlichkeit unbegründet sein, wenn gleichzeitig ein Löschungsantrag gegen die Verletzungsmarke anhängig und mit der Nichtigerklärung der Marke unmittelbar zu rechnen sei. Vorliegend sei diese Voraussetzung jedoch nicht erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Zum regional begrenzten Bekanntheitsschutz einer Gemeinschaftsmarkeveröffentlicht am 26. November 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.09.2015, Az. 6 U 148/14
Art. 9 I c GMVDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass für eine Gemeinschaftsmarke ein Bekanntheitsschutz auch dann besteht, wenn der dafür erforderliche Bekanntheitsgrad nur im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erreicht wird. Der Schutz sei dann jedoch auf dieses Gebiet beschränkt. Für die Bewertung des Ausmaßes der Bekanntheit seien alle relevanten Umstände des Falles, z.B. der Marktanteil der Marke, die Intensität und geografische Ausdehnung und die Dauer der Benutzung sowie die getätigten Investitionen zu berücksichtigen. Vorliegend bestehe für den Slogan „Have A Break“ ein Zuordnungsgrad in Bezug auf das Produkt Kit Kat in der Gesamtbevölkerung von 61%, was für die Bekanntheit ausreiche. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Keine Kostenerstattung für Abmahnung des Parallelimporteurs nach Erhalt einer erforderlichen Vorabinformationveröffentlicht am 20. November 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.09.2015, Az. 6 U 127/14
§ 24 MarkenG; § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Inhaber einer Arzneimittelmarke, der nach Erhalt einer erforderlichen Vorabinformation eines Parallelimporteurs diesen auf Grund dieser Information wegen einer Markenverletzung (Verpackungsgestaltung) abmahnt, keinen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten hat. Ein Unterlassungsanspruch sei wegen einer drohenden Markenverletzung zwar gegeben, eine Kostenerstattung widerspreche jedoch Treu und Glauben, da die Vorabinformation zwischen Importeur und Markeninhaber dazu diene, unter redlichem Bemühen die berechtigten Interessen des jeweils anderen zu achten. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Objektives Missverhältnis zwischen Umfang der Verfolgungstätigkeit und Umfang der geschäftlichen Aktivitäten bestätigt noch nicht Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWGveröffentlicht am 18. November 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.09.2015, Az. 6 U 60/15
Art. 23 EU-VO Nr. 1008/2008, § 4 Nr. 1 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 4 UWGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein objektives Missverhältnis zwischen dem Umfang der Verfolgungstätigkeit und dem Umfang der geschäftlichen Aktivitäten allein den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs gemäß § 8 Abs. 4 UWG nicht begründen kann. Es müssen vielmehr insgesamt ausreichende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Anspruchsgläubiger mit der Ausnutzung seiner Verfolgungsbefugnis überwiegend vom Gesetz nicht gebilligte Zwecke verfolgt. Dabei kommt dem genannten Missverhältnis zwar eine wichtige indizielle Wirkung zu. Gleichwohl muss bei Berücksichtigung der Gesamtumstände mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden können, dass und welche zu missbilligenden Ziele der Anspruchsgläubiger in Wahrheit verfolgt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Abmahner trägt Kosten der einstweiligen Verfügung, wenn er eine außergerichtliche Unterlassungserklärung zu Unrecht abgelehnt hatveröffentlicht am 17. November 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.09.2015, Az. 6 W 90/15
§ 91a ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der eine einstweilige Verfügung Beantragende die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, wenn er eine vorgerichtlich abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung abgelehnt hat, obwohl diese tatsächlich die Wiederholungsgefahr für den etwaigen Wettbewerbsverstoß beseitigt hat und der Abgemahnte sodann in der mündlichen Verhandlung zur einstweiligen Verfügung seine Unterlassungserklärung erneuert und das Unterlassungsbegehren damit insgesamt Erledigung findet. In diesem Fall entspreche es im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO nicht der Billigkeit, den Beklagten mit den Verfahrenskosten oder einem Teil hiervon zu belasten, und zwar unabhängig davon, ob die Klage ursprünglich zulässig und begründet gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Zusammengesetzter Domainname aus fremdem Unternehmen und dem Zusatz „-schaden“ ist zulässigveröffentlicht am 13. November 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.09.2015, Az. 6 U 181/14
§ 2 UWG; § 12 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn ein Rechtsanwalt eine Domain nutzt, welche sich aus dem Namen einer Anlagegesellschaft und dem Zusatz „-schaden“ zusammensetzt. Eine Verwechslungsgefahr sei durch den Zusatz ausgeschlossen. Eine Verletzung von Namens- oder Unternehmenspersönlichkeitsrechten sei ebenfalls nicht gegeben. Eine Zuordnungsverwirrung trete nicht ein, da beim Öffnen der Webseite sofort deutlich erkennbar sei, von wem sie stamme und dass dort eine kritische Auseinandersetzung mit Produkten und Dienstleistungen der Klägerin stattfinde. Dies sei erlaubt und stelle auch keine unzulässige Schmähkritik dar. Unwahre Tatsachen würden ebenfalls nicht behauptet. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Verwechslungsgefahr bei ähnlichen Kennzeichen für unterschiedliche Waren / Dienstleistungenveröffentlicht am 12. November 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.12.2014, Az. 6 U 94/11
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass zwei ähnliche oder identische Kennzeichen nicht zwangsläufig verwechslungsgefährdet sind, wenn sie sich auf Waren und/oder Dienstleistungen beziehen, welche nur geringe Ähnlichkeit aufweisen. Letzere nahm das Gericht für Bautenlacke gegenüber industriellen Lackieranlagen an. Dieser Abstand zwischen den beanspruchten Waren / Dienstleistungen sowie die Abweichung der Zeichen („Lactec“ ggü. „LUCITE®LacTec“) genügten zum Ausschluss einer Verwechslungsgefahr. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit hinsichtlich fakultativer Zusatzleistungen bei Flugbuchungenveröffentlicht am 10. November 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.09.2015, Az. 6 U 60/15
§ 4 Nr. 1 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 4 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass fakultative Zusatzleistungen bei Flugbuchungen (z.B. Versicherungen) im Wege des „Opt-in“ anzubieten sind. Diesem Erfordernis genüge es indes auch, wenn der Kunde sich „aktiv“ für oder gegen die Inanspruchnahme der Zusatzleistung entscheiden müsse und den Buchungsvorgang erst nach dieser Entscheidung fortsetzen könne. Hinweise, welche den Kunden zur Inanspruchnahme der Zusatzleistung motivieren sollen, seien unzulässig, wenn sie irreführend seien oder den Kunden unsachlich beeinflussen würden. Der Begriff der unsachlichen Beeinflussung sei dabei weit auszulegen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Kostentragung bei Erledigung eines Eilverfahrens durch Unterlassungserklärungveröffentlicht am 29. Oktober 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.09.2015, Az. 6 W 90/15
§ 91a ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass bei der Beendigung eines Eilverfahrens wegen eines Wettbewerbsverstoßes durch Abgabe einer Unterlassungserklärung des Beklagten die Kosten grundsätzlich diesem aufzuerlegen wären. Im vorliegenden Fall entspräche dieses Vorgehen nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht der Billigkeit, da der Beklagte bereits vor Eröffnung des Eilverfahrens eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, welche der Kläger jedoch nicht anerkannte. Diese sei jedoch ausreichend gewesen und habe bereits zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr genügt. Deshalb erscheine die Belastung des Beklagten mit den Verfahrenskosten hier unbillig. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Ein irreführender Brancheneintrag kann eine wettbewerbswidrige Handlung des Verlags darstellenveröffentlicht am 13. Oktober 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.09.2015, Az. 6 U 77/14
§ 2 Nr. 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein irreführender Brancheneintrag in einer nicht zutreffenden Rubrik eines Verzeichnisses (hier: Heilpraktiker-Praxis im Ärzteverzeichnis) durch den Verlag als wettbewerbswidrige Handlung qualifiziert werden kann, allerdings nur dann, wenn die fehlerhafte Rubrizierung in Kenntnis der falschen Einordnung erfolgt oder fortgesetzt wird. Anderenfalls, bei einem Versehen ohne Kenntnis des Verlags, könne von einer Förderung fremden Absatzes seitens des Verlags nicht ausgegangen werden. Zum Volltext der Entscheidung hier.