Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Das Gebot der Trennung von Werbung und redaktionellen Beiträgen gilt auch für kostenlose Kundenzeitschriftenveröffentlicht am 2. Oktober 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.04.2015, Az. 6 U 68/14
§ 4 Nr. 3 UWGDas OLG Frankfurt hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass redaktionelle Beiträge und Werbung nicht nur in klassischen Kaufzeitschriften deutlich getrennt und gekennzeichnet werden müssen, sondern auch in kostenlosen Kundenzeitschriften. Enthalten Beiträge in einer solchen Zeitschrift QR-Codes, die auf Werbeseiten im Internet führen, so muss dies für den Leser eindeutig erkennbar sein. Vorliegend waren die Hinweise in der Zeitschrift auf die Herkunft aus einem bestimmten Pharmaunternehmen nicht eindeutig genug, dass der Leser diese als Werbeschrift hätte erkennen können. Ein deutlicher Hinweis auf dem Titelblatt wäre erforderlich gewesen.
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit 100-jähriger Firmentradition ist trotz zwischenzeitlicher Insolvenz zulässigveröffentlicht am 25. September 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.09.2015, Az. 6 U 69/15
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung mit einer 100-jährigen Firmentradition trotz einer zwischenzeitlichen Insolvenz des Unternehmens nicht zwangsläufig irreführend ist. Sei das Unternehmen über die Zeit im Wesentlichen unverändert fortgeführt worden, sei diese Alterswerbung zulässig. Dabei komme es auf das Verkehrsverständnis an. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Verwirkung eines wegen falscher Belehrung unbefristeten Widerrufsrechtsveröffentlicht am 10. September 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 26.08.2015, Az. 17 U 202/14
§ 242 BGB; § 14 Abs. 1 BGB-InfoV, § 14 Abs. 3 BGB-InfoV, § 14 Anl. 2 BGB-InfoVDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Widerrufsrecht bezüglich eines Darlehensvertrages, welches wegen einer falschen Widerrufsbelehrung hinsichtlich des Fristbeginns grundsätzlich unbefristet ist, verwirkt werden kann, wenn die Ausübung eine „illoyal verspätete Inanspruchnahme“ des Schuldners darstellt. Dazu bedarf es jedoch nicht nur eines Zeitmoments (hier: 9,5 Jahre seit Gewährung, 4 Jahre seit vollständiger Rückführung des Darlehens), sondern auch eines Umstandsmoments, d.h. es müsse ein Vertrauensschutz dahingehend bestehen, dass der Darlehensgeber im konkreten Fall davon ausgehen durfte, dass der Verbraucher seine Rechte nicht mehr geltend machen würde. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen, so dass der Widerruf wirksam gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Doppelschöpfung im Urheberrechtveröffentlicht am 28. August 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.06.2015, Az. 11 U 56/15
§ 4 UrhG, § 121 Abs. 1 S. 1 UrhGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Annahme einer Doppelschöpfung (= zwei Urheber gestalten unabhängig voneinander ein identisches oder sehr ähnliches Werk) in einem Bereich des Urheberrechts, der nahe der Schutzlosigkeit liegt, durchaus wahrscheinlich sein kann. Vorliegend stritten sich die Parteien um ein Tapetenmuster, welches aus echten, verklebten Fasanenfedern bestand. Die Klägerin konnte nicht nachweisen, dass die Beklagte das Muster von ihr übernommen habe, weil es keine Anzeichen gab, dass es ihr bekannt gewesen sei. Bei gebräuchlichen Motiven liege deshalb die Annahme einer Doppelschöpfung nahe. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Eine Vereinbarung des Gerichtsstands gilt nicht nur für vertragliche Ansprücheveröffentlicht am 27. August 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.06.2015, Az. 11 U 31/14
Art. 5 EUV 1215/2012, Art. 25 EUV 1215/2012; § 89a UrhG, § 89b UrhG; § 133 BGB, § 157 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine zwischen zwei Parteien getroffene Gerichtsstandsvereinbarung nicht nur für Ansprüche aus dem zugehörigen Vertrag gilt, sondern auch für damit im Zusammenhang stehende gesetzliche Ansprüche. Eine solche Vereinbarung solle regelmäßig die Prozessführung der aus dem Vertragsabschluss und der Vertragsabwicklung herrührenden Streitigkeiten an einem Gerichtsstandort bündeln und so eine doppelte Prozessführung vermeiden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Schadensersatz für die zeitweilige Nichtbenutzbarkeit einer Markeveröffentlicht am 25. August 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.07.2015, Az. 6 U 204/14
§ 823 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Verletzer sich für die vorübergehende Nichtbenutzbarkeit einer Marke seitens des Berechtigten schadensersatzpflichtig macht. Zu ersetzen sei der Wertverlust, der im Zeitraum der Nichtbenutzbarkeit eingetreten sei, zu ermitteln durch die Differenz des Markenwertes zu Beginn und Ende des Zeitraums. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zum Entfallen der Wiederholungsgefahr bei einer Unterlassungserklärung mit Aufbrauchfristveröffentlicht am 21. August 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.07.2015, Az. 6 W 71/15
§ 5 UWG; § 926 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass im Falle der Abgabe einer Unterlassungserklärung, welche eine Aufbrauchfrist enthält, die Wiederholungsgefahr mit Ablauf dieser Frist entfällt. Sei dem Unterlassungsschuldner eine bestimmte Frist eingeräumt worden, innerhalb derer er Produkte abverkaufen dürfe, müsse er im Regelfall nicht allgemein darauf hinweisen, dass er nach Fristablauf dieses Produkt nicht mehr liefern könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Unzulässige Werbung durch vorgetäuschte Verpflichtungveröffentlicht am 13. August 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28.11.2008, Az. 25 U 114/08
§ 3 UWG, § 4 Nr. 1, 2, 3 und 5 UWG, § 5 UWG; § 4d BDSG, § 4e BDSG, § 4f Abs. 1 S. 4 BDSG, § 4g BDSGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Werbung für Dienstleistungen unlauter ist, wenn der Werbende durch die Formulierung seines Werbeschreibens den Eindruck erweckt, für den Empfänger bestehe eine Verpflichtung, diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen (hier: bestimmte Meldepflichten und Bestellung eines Datenschutzbeauftragten hinsichtlich einer Arztpraxis). Die Erzeugung von Fehlvorstellungen stelle neben einer Irreführung auch eine unsachliche Einflussnahme dar. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Obligatorische „Servicepauschale“ bei einer Kreuzfahrt muss im Gesamtpreis der Reise enthalten seinveröffentlicht am 31. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.06.2015, Az. 6 U 69/14
§ 1 Abs. 1 S. 1 PAngV; Art. 2 RL 2005/29/ EG; Art. 267 AEUVDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine automatisch erhobene Servicepauschale, die bei einer Kreuzfahrt anfällt, in den angezeigten Gesamtpreis der Reise mitaufzunehmen ist. Es handele sich bei der Pauschale nicht um eine freiwillige Leistung, da sie von jedem Reisenden zunächst erhoben werde und nur unter besonderen Voraussetzungen im Nachhinein reduziert werden könne. Ähnlich entschied zuvor auch das OLG Bamberg (hier). Zitat des OLG Frankfurt:
- OLG Frankfurt a.M.: Bezeichnung als „Schmuddelkind der Bankenbranche“ ist eine unzulässige geschäftliche Handlungveröffentlicht am 30. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 18.06.2015, Az. 6 U 46/14
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 7 UWG, § 4 Nr. 8 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Bank als „Schmuddelkind der Bankenbranche“ und die Aufforderung, die Zusammenarbeit mit dieser Bank zu beenden, wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Bei diesen Äußerungen durch einen Brancheninformationsdienstverlag handele es sich um eine unlautere Herabsetzung der Bank sowie eine gezielte Behinderung. Eine geschäftliche Handlung durch die Publikation sei zu bejahen, da eine mit der Absatzförderung eines Dritten unmittelbar zusammenhängende Handlung vorgelegen habe. Zum Volltext der Entscheidung: