Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Wenn das Führen ausländischer Titel wettbewerbswidrig istveröffentlicht am 18. September 2014
OLG Stuttgart, Urteil vom 18.03.2014, Az. 12 U 193/13
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt die Titel „Prof.“ und „Dr. h.c.“, die ihm von einer türkischen Universität verliehen wurden, nicht führen darf, ohne dabei die verleihende Stelle anzugeben. Anderenfalls liege gegenüber anderen Rechtsanwälten ein Wettbewerbsverstoß vor, da die Angabe der Titel ohne Erläuterung über die wissenschaftliche Qualifikation in die Irre führe. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Stuttgart: Zulässigkeit einer Sammel-Widerrufsbelehrung für verschiedene Vertragstypenveröffentlicht am 19. August 2014
OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, Az. 2 U 98/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 491 BGB, § 503 BGB, § 495 BGB a.F.; Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB a.F.Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Formular, in dem mehrere für sich genommen inhaltlich nicht zu beanstandende Widerrufsbelehrungen für verschiedene Vertragstypen enthalten sind, nicht unlauter ist, soweit der Verbraucher deutlich erkennen kann, welche Erklärung sich auf den von ihm abgeschlossenen Vertrag bezieht. Vorliegend genüge die Variante, die Widerrufsbelehrungen mit Kästchen zum Ankreuzen zu versehen und durch ein gesetztes Kreuz zu signalisieren, dass diese Widerrufsbelehrung gelten solle. Trotz des Umfangs des Formulars seien die einzelnen Belehrungen deutlich voneinander abgesetzt und durch die Ankreuztechnik klar zuzuordnen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Zur Angabe der Identität in Werbeanzeigenveröffentlicht am 24. März 2014
OLG Stuttgart, Urteil vom 12.12.2013, Az. 2 U 12/13
§ 5a Abs. 2 UWG
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass in einer Werbeanzeige, auf deren Grundlage der Verbraucher bereits eine Kaufentscheidung treffen kann, die vollständige Identität des Werbenden anzugeben ist. Identität und Anschrift des Unternehmers seien wesentliche Informationen, die nicht vorenthalten werden dürften. Seien eine Vielzahl von Angaben zu tätigen (hier: Werbung eines Einkaufsverbandes für eine große Anzahl teilnehmender Händler), könne dies über einen Verweis erfolgen. Das OLG Stuttgart schließt sich mit seiner Auffassung einer Reihe von Entscheidungen an (vgl. OLG München, LG Mönchengladbach, LG Essen, OLG Frankfurt a.M. u.a.). Zitat: - OLG Stuttgart: Zur Haftung von Wikipedia für rechtswidrige Beiträgeveröffentlicht am 21. November 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 02.10.2013, Az. 4 U 78/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass der Betreiber der Online-Enzyklopädie Wikipedia wie ein Host-Provider als Störer für rechtsverletzende Beiträge erst haftet, wenn er davon Kenntnis erlangt. Eine Pflicht zur Vorabkontrolle der von den Nutzern selbst verfassten Beiträge bestehe nicht. Die fremden Beiträge würden sich nicht zu eigen gemacht. Nach Kenntnis sei ein Unterlassungsanspruch hinsichtlich des weiteren Verbreitens der rechtswidrigen Behauptungen gegeben. Das Gericht hat zudem klargestellt, dass eine Vergleichbarkeit mit Online-Archiven, für welche eine Haftungsprivilegierung hinsichtlich archivierter Altmeldungen bestehe, vorliegend nicht gegeben sei, da die Artikel der Online-Enzyklopädie stets aktuell gehalten würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Auch Arzneimittel, die im Rahmen sogenannter „Verblisterung“ patientenindividuell gruppiert werden, unterliegen der Preisbindungveröffentlicht am 12. November 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 05.09.2013, Az. 2 U 155/12 – nicht rechtskräftig
§ 1 Abs. 3 Nr. 7 AMPreisV, § 78 Abs. 3 AMGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass Arzeimittel (unterschiedlicher Wirkungsweise und Herkunft), die patientenindividuell neu verpackt („verblistert“) werden, der Preisbindung nach der Arzneimittelpreisverordnung unterliegen. Gegenstand der Klage war eine entsprechende Dienstleistung für Alten- und Pflegeheime. Die Beklagte, ein Arzneimittelhersteller, hatte für sich in Anspruch genommen, es handele sich um Abgaben von aus Fertigarzneimitteln entnommenen Teilmengen, deren Darreichungsform, Zusammensetzung und Stärke unverändert bleibe. Der Senat teilte diese Rechtsansicht nicht: Die entsprechende Privilegierung gemäß § 1 Abs. 3 Nr. 7 AMPreisV komme ausschließlich Apotheken zugute. Eine Teilmenge könne schon dann nicht angenommen werden, wenn im Ergebnis (hier: verteilt auf verschiedene Tageseinnahmedosen) das gesamte Medikament abgegeben werde. Auch die Übernahme zusätzlicher Kosten durch die Umverpackung, die zu einer Entbindung von der Preisbindungspflicht führen sollte, konnte das Oberlandesgericht nicht nachvollziehen: Derartige Kosten seien schon durch die Pflegesätze, welche das Sozialversicherungssystem zahle, abgedeckt.
- OLG Stuttgart: Reine Auskunftsanfrage an ein Unternehmen ist kein unzulässiger Spamveröffentlicht am 22. Oktober 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 25.07.2013, Az. 2 U 9/13
§ 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine reine Auskunftsanfrage, die per Fax an ein Unternehmen geschickt wird, nicht als unzulässiger Spam zu werten ist. Vorliegend seien lediglich Daten zur Aktualisierung eines Datenbestandes abgefragt worden. Das Schreiben habe nicht dazu gedient, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen des Verfassers zu erhöhen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Der Ausdruck „Hühnerstall“ in einer Hotelbewertung ist eine zulässige Meinungsäußerungveröffentlicht am 9. Oktober 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 11.09.2013, Az. 4 U 88/13
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 5 Abs. 1 GGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Hotels auf einer Internet-Bewertungsplattform als „Hühnerstall“ eine zulässige Meinungsäußerung darstellt. Im Zusammenhang mit dem Namen des Hotels (Landhotel Hühnerhof) sei die Äußerung als satirisches Wortspiel zu verstehen. Eine Schmähkritik, bei der die Diffamierung des Hotels bzw. dessen Betreiber im Vordergrund stehe, sei darin nicht zu sehen. Die Formulierung diene lediglich zur überspitzten Zurschaustellung der im Weiteren geäußerten Kritik. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Die Kenntnis eines regionalen Verbraucherschutzverbandes von einem Wettbewerbsverstoß impliziert nicht die Kenntnis anderer Regionalverbändeveröffentlicht am 26. September 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 04.07.2013, Az. 2 U 157/12
§ 12 Abs. 2 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; § 127 MarkenGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass es für die Dringlichkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch einen regionalen Verbraucherschutzverband nicht schädlich ist, wenn ein anderer Regionalverband derselben Organisation (z.B. Verbraucherzentralen der verschiedenen Bundesländer) bereits früher Kenntnis von dem Verstoß hatte. Diese Kenntnis sei dem Antragsteller nicht zuzurechnen, da es sich um unterschiedliche Rechtspersonen handele. Inhaltlich ging es um die Unzulässigkeit der Werbung mit nicht zutreffenden geografischen Angaben für Lebensmittel (Aufdruck „Mark Brandenburg“ für in Köln abgefüllte Frischmilch). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Das Angebot von Werbeverträgen an Unternehmer ohne Nennung des Gesamtpreises ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 11. Juli 2013
OLG Stuttgart, Urteil vom 06.12.2012, Az. 2 U 94/12
§ 4 Abs. 2 DL-InfoVO, § 4 Nr. 11 UWG
Das OLG Stuttgart bestätigt ein Urteil des LG Ulm (hier) und hat entschieden, dass beim Angebot von Werbeverträgen (hier: Vermietung von Werbeflächen an Einkaufswagen über mehrere Monate) an Unternehmer der Gesamtpreis genannt werden muss. Dies ergebe sich zwar nicht aus der Preisangabenverordnung, welche nur gegenüber dem privaten Endverbraucher Anwendung finde, jedoch aus der DL-InfoV, welche bei richtlinienkonformer Auslegung gewerbliche Abnehmer nicht schutzlos lasse. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Stuttgart: Ein bedingter Befangenheitsantrag gegen das Gericht ist unzulässigveröffentlicht am 5. Juli 2013
OLG Stuttgart, Beschluss vom 09.04.2013, Az. 13 U 195/12
§ 42 Abs. 1 ZPODas OLG Stuttgart hat darauf hingewiesen, dass ein bedingter Befangenheitsantrag gegen das Gericht unzulässig ist. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht für den Fall gestellt, dass dieses an der in einem Hinweisbeschlusses nach § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO dargelegten Auffassung festhalten solle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)