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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. September 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.06.2013, Az. I-20 U 109/12
    § 3 Abs. 2 S. 1 OlympSchG, § 5 Abs. 1 OlympSchG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass das „Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen“ verfassungsgemäß und daher zu beachten ist. Deshalb sei es einem Händler/Hersteller verboten, einen Whirlpool als Modell „Olympia 2010“ zu bewerben, da hierdurch eine ungerechtfertigte, unlautere Ausnutzung der Wertschätzung der Olympischen Spiele vorliege. Die Beklagte habe sich den positiv besetzten Begriff „Olympia“ zu Nutze machen wollen, um Wohlwollen bei den angesprochenen Verkehrskreisen zu erzeugen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Juli 2013

    OLG Schleswig, Urteil vom 26.06.2013, Az. 6 U 31/12
    § 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 OlympSchG

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Werbung eines Onlinehändlers für Kontaktlinsen und Pflegemittel mit den Formulierungen „Olympia-Rabatt“ und „Olympische Preise“ unzulässig ist. Die Anpreisungen machten sich das positive Image der Olympischen Spiele, die zur Zeit der Werbung gerade in Peking stattfanden, unerlaubt zu Nutze. Dies verstoße gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen und sei daher zu unterlassen. Die Vorinstanz hatte diese Frage noch abweichend beurteilt (hier). Zur Pressemitteilung 10/2013:

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  • veröffentlicht am 18. Dezember 2012

    LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 12.12.2012, Az. 3 O 10482/11 – nicht rechtskräftig
    § 3 OlympSchG

    Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Werbung eines Autohauses mit „Unser Angebot zu Olympia 2008“ keinen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen (OlympSchG) darstellt. Zwar dürfe der geschützte Begriff „Olympia“ nicht ohne Zustimmung des Olympischen Sportbundes im geschäftlichen Verkehr verwendet werden, dies sei jedoch nur dann rechtswidrig, wenn die Gefahr einer Verwechslung bestehe oder die Wertschätzung der Olympischen Spiele in unlauterer Weise beeinträchtigt oder ausgenutzt werde. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen. Im Fall einer Onlinehändlerin hatte das LG Kiel ähnlich entschieden (hier).

  • veröffentlicht am 13. August 2012

    LG Kiel, Urteil vom 21.06.2012, Az. 15 O 158/11
    § 4 OlympSchG, § 5 OlympSchG

    Das LG Kiel hat entschieden, dass eine Onlinehändlerin Kontaktlinsen und Pflegemittel mit der Aussage „Olympische Preise“ und dem Satz „Mit unserem 10 EUR Olympia-Rabatt auf L. Maxi-Spar-Sets sind Sie ganz klar auf Siegeskurs!“ bewerben darf. Weiter: (mehr …)

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