Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: FC Bayern München darf nicht für Anbieter unerlaubten Glückspiels Bandenwerbung betreibenveröffentlicht am 9. Mai 2010
LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2010, Az. 406 O 43/09
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; §§ 4, 4 Abs. 4, 5 Abs. 4 GlüStVDas LG Hamburg hat entschieden, dass es dem FC Bayern München u.a. verboten ist, auf Fußball-Sportveranstaltungen mit Bandenwerbung für den Glücksspielanbieter f..-b..com zu werben und/oder werben zu lassen, insbesondere wie nachstehend abgebildet … solange auf der Domain b…com erlaubnispflichtige Glücksspiele, insbesondere Spielbank-Glücksspiele, in Deutschland ohne das Vorliegen der erforderlichen Erlaubnis angeboten werden. (mehr …)
- Glücksspiel-Studie: Online-Poker macht nicht süchtiger als Stammtisch-Pokerveröffentlicht am 20. August 2009
Nach einer Pressemitteilung der bwin AG hat die Division on Addictions, Cambridge Health Alliance, ein Harvard Medical School Teaching Affiliate im Rahmen einer langjährigen Partnerschaft mit bwin, einem namhaften Online-Gaming-Anbieter, eine Studie zum Online-Poker vorgestellt. Es soll sich weltweit um die erste epidemiologische Studie zum Online-Poker überhaupt handeln. Dabei seien 3.445 Online-Pokerspieler über die Dauer von zwei Jahren untersucht worden. Ergebnis: a) Online-Gaming weise kein höheres Problempotenzial als Offline-Gaming auf. b) Maßnahmen im Bereich Responsible Gaming zeigten Wirkung (JavaScript-Link: Pressemitteilung).