Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Flensburg: Verkauf von ökologischen Lebensmitteln durch Onlinehändler ist ohne Zertifizierung einer Öko-Kontrollstelle wettbewerbswidrigveröffentlicht am 4. Januar 2016
LG Flensburg, Urteil vom 14.05.2014, Az. 6 O 12/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Art. 27 EU-VO Nr. 834/2007 vom 28.06.2007 (EG-Öko-Verordnung), § 3 Abs. 2 ÖLGDas LG Flensburg hat entschieden, dass Lebensmittel aus ökologischer/biologischer Produktion im Internet nicht angeboten oder als solche beworben werden dürfen, die unter die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28.06.2007 fallen, soweit der betreffende Händler nicht über die Zertifizierung einer Öko-Kontrollstelle verfügt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei der dauerhaften unlizensierten Verwendung von Fotos im Internetveröffentlicht am 21. Juli 2015
BGH, Urteil vom 15.01.2015, Az. I ZR 148/13
§ 199 Abs. 1 BGB; § 13 S. 1 UrhG, § 97 UrhG, § 102 S. 2 UrhGDer BGH hat entschieden, dass für den Beginn der Verjährung bei einer dauerhaften Urheberrechtsverletzung im Internet (hier: mehrjährige Verwendung unlizensierter Fotografien) die Dauerhandlung in Einzelhandlungen aufzuteilen ist (einzelne Tage) und die Verjährung jeweils gesondert zu laufen beginnt. Bezüglich des durch die Urheberrechtsverletzung Erlangten (Verschaffung des Gebrauchs dieses Rechts auf Kosten des Urhebers ohne rechtlichen Grund) betrage die Verjährungsfrist nach Bereicherungsrecht 10 Jahre. Da das Erlangte nicht herausgegeben werden könne, sei statt dessen eine angemessene Lizenzgebühr zu entrichten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Der Vertrieb von Bio-Lebensmitteln über das Internet setzt die Zertifizierung über eine Öko-Kontrollstelle vorausveröffentlicht am 31. Oktober 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.09.2014, Az. 14 U 201/13
§ 3 Abs. 2 ÖLGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Onlinehändler für Bio-Lebensmittel eine Zertifizierung durch eine zuständige Öko-Kontrollstelle vorweisen können muss. Zwar gebe es für die allgemeine Regelung, dass jeder Unternehmer, der Bio-Produkte erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in Verkehr bringt, verpflichtet sei, sein Unternehmen dem Kontrollsystem zu unterstellen, eine Ausnahme für den Direktverkauf an Endverbraucher. Diese Ausnahme greife für Onlinehändler jedoch nicht, da der Verkauf im Internet nicht „direkt“ erfolge, da es an einer Verkaufshandlung in persönlicher Anwesenheit des Unternehmers und des Endverbrauchers fehle.
- Ab dem 13.12.2014 ist die Lebensmittelinformationsverordnung für Verbraucher (LMIV) zu beachtenveröffentlicht am 23. Juli 2014
Ab dem 13.12.2014 sind Verkäufer von Lebensmitteln verpflichtet, für Verbraucher bestimmte Informationen nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vorzuhalten. Diese beruht auf der europäischen EU-VO Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, hier). Für vor dem 13.12.2014 in den Verkehr gebrachte oder gekennzeichnete Produkte gilt gemäß Art. 54 LMIV eine Abverkaufsfrist, wobei allerdings zu beachten ist, dass die Artikelbeschreibungen im Internet von den jeweiligen Onlinehändlern bereits am 13.12.2014 geändert sein müssen. Onlinehändler müssen demnach in der Artikelbeschreibung auf die Zutaten der angebotenen Lebensmittel hinweisen.
(mehr …) - LG Düsseldorf: Unterlassungserklärung eines Minderjährigen wegen einer Markenverletzung ist unwirksamveröffentlicht am 26. März 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2014, Az. 2a O 58/13
Art. 9 Abs. 1 lit. a und b, Abs. 2 GMV, Art. 98 Abs. 1 GMV, § 101 GMV; § 125b Abs. 2 MarkenGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die von einem minderjährigen Onlinehändler abgegeben wird, unwirksam ist. Zwar sei der 17jährige, der den Handel mit Genehmigung seiner Eltern und des Vormundschaftsgerichts betreibe, im Rahmen dieses Geschäftes beschränkt geschäftsfähig. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung gehöre jedoch nicht zum konkreten Erwerbsgeschäft und präge nicht den Onlinehandel. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Privatverkauf oder Gewerbe? – 250 Akkus bei eBay lassen den Verkäufer zum Unternehmer werdenveröffentlicht am 27. Mai 2013
OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2013, Az. 4 U 147/12
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB; § 5 Nr. 1 TMGDas OLG Hamm hat entschieden, dass der Verkauf von 250 Akkus über eine Internet-Handelsplattform ein gewerbliches Handeln indiziert, so dass der Verkäufer eine Widerrufsbelehrung und weitere Verbraucherpflichtinformationen vorhalten muss. Dies gelte auch, wenn der Verkäufer zuvor nur sporadisch einzelne Artikel aus Privatgebrauch verkauft habe und es sich bei dem Posten Akkus um einen Fehlkauf des Arbeitgebers des Verkäufers handele, die ihm – ursprünglich für den privaten Gebrauch – überlassen worden waren. Einen Streitwert von 20.000,00 EUR erachtete das Gericht für angemessen. Zum Volltext der Entscheidung:
- Kein Onlinehandel mit Bio-Lebensmitteln ohne vorherige Zertifizierung / Abmahngefahr für Händlerveröffentlicht am 5. April 2013
Der Onlinehandel mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Saatgut, die als „ökologisch“ oder „biologisch“ gekennzeichnet sind („Bio-Produkte“, vgl. Art. 1 Abs. 2 EU-VO 834/2007), ist nur dann zulässig, wenn zuvor eine Zertifizierung bei einer Öko-Kontrollstelle (vgl. hier) erfolgt ist. Gemäß Art. 28 Abs. 1 EU-VO 834/2007 muss jeder Unternehmer, der Bio-Produkte erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in den Verkehr bringt, vor dem Inverkehrbringen der Bioprodukte seine Tätigkeit den Behörden des Mitgliedstaates, in dem er seine Tätigkeit ausübt, mitteilen und sich dem Kontrollsystem unterstellen. (mehr …)
- EBAY: Führt die neue „Button“-Lösung nach § 312e Abs. 2 BGB n.F. zum „Sudden Death“ für eBay?veröffentlicht am 18. März 2011
Ein Einkauf bei eBay zeichnet sich durch wenige Klicks bis zum Vorliegen eines rechtsverbindlichen Vertrags aus. Die Auktion galt und gilt als verbindliches Angebot. Wer als eBay-Verkäufer über die allgemeine Artikelbeschreibung hinaus einem bestimmten Bieter noch vor Vertragsschluss bestimmte gesetzliche Informationen übermitteln wollte, um etwa eine möglichst kurze Widerrufsfrist sicher zu stellen, der hatte bei eBay das Nachsehen. Nach einigen gesetzlichen und eBay-seitigen technischen Änderungen ist es dem Verkäufer nun zwar möglich, die wesentlichen Pflichtinformationen zeitnah nach Vertragsabschluss zu überreichen („… alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher„). Doch nach dieser schweren Geburt kündigt sich neues Grauen an. Denn nunmehr soll der Verbraucher vor Vertragsschluss (aktiv) bestätigen, dass er u.a. bestimmte Kosteninformationen erhalten hat. Der entscheidende Passus der Hässlichkeit nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz (dort S. 3): (mehr …)
- Wo und wie wirbt der Onlinehandel in der Zukunft? / Studie 2010veröffentlicht am 16. Dezember 2010
Nach einer Umfrage des EHI-Retail Institute läuft die von Händlern gebuchte Onlinewerbung der Printwerbung langsam aber sicher den Rang ab. So sollen die Investitionen in Flyer, Kataloge und Anzeigen in Zeitschriften, Zeitungen etc. von 2007 auf 2013 auf ca. 50 % des Gesamtwerbebudgets der Händlerschaft absinken, wohingegen die Onlinewerbung eine Steigerung um über 80 % erfahren soll. Aus unserer Sicht überraschend: Das sog. Mobile Marketing, also die Gesamtheit an Marketingmaßnahmen, welche auf die Nutzer von Handies, Smartphones und andere tragbare Kommunikationsgeräte abzielen, sowie das Social Marketing über soziale Netzwerke wie Facebook oder StudiVZ oder Kommunikationsdienste wie Twitter, wird überaus zurückhaltend bewertet. Gerade einmal ein niedriger einstelliger Prozentanteil des Werbegesamtbudgets soll auf diesen als „temporäre Erscheinung“ bewerteten Marktbereich entfallen.
- eBay-Studie: Weiter Aufschwung im Onlinehandelveröffentlicht am 21. November 2010
Heise online weist auf eine eBay-Studie hin, nach der es im Onlinehandel weiter bergauf geht. Es würden insgesamt beim E-Commerce in Deutschland in diesem Jahr Umsatzerlöse in Höhe von 23,7 Milliarden Euro von den Händlern erwartet, wobei das anlaufende Weihnachtsgeschäft ca. 22 % davon ausmachen solle. Etwa die Hälfte der Händler rechne damit, dass die Umsatzerlöse in diesem Jahr steigen würden. Doch auch auf Probleme wurde hingewiesen: Die Händler kämpfen immer noch mit einer hohen Zahl von Abmahnungen und den oft komplizierten gesetzlichen Gegebenheiten, die befolgt werden müssten. Auch würde ein kleiner Kreis der Verbraucher die Vorschriften hinsichtlich kostenloser Retouren (Widerrufsrecht) für sich ausnutzen, was zu hohen Kosten beim Retourenmanagement führen würde.