IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBSG, Urteil vom 17.12.2009, Az. B 3 KR 14/08 R
    § 129 Abs 5a SGB V

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass für nach Deutschland importierte Fertigarzneimittel Apothekenabgabepreise nicht gelten, weder aufgrund der Preisvorschriften nach dem AMG noch aufgrund des § 129 Abs 5a SGB V. Die inländischen Arzneimittel-Preisvorschriften sind folglich als klassisches hoheitliches Eingriffsrecht nicht auf Arzneimittel anwendbar, die sich außerhalb des Inlands befinden (BSG, Urteil vom 28.7.2008, Az. B 1 KR 4/08 R, RdNr 23 ff. = BSGE 101, 161). Der BGH hat jüngst eine entgegengesetzte Rechtsansicht verkündet und den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes angerufen.

  • veröffentlicht am 16. September 2010

    BGH, Urteil vom 09.09.2010, Az. I ZR 193/07
    §§
    3; 4 Nr. 11 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 HWG; § 78 Abs. 2 S. 2, S. 3, Abs. 3 S. 1 AMG; § 1 Abs. 1, Abs. 4; § 3 AMPreisVO

    Der BGH hat in einer Reihe von zusammengefassten Verfahren entschieden, dass Bonussysteme von Apotheken bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, etwa durch Preisnachlässe, die Rückerstattung der Praxisgebühr, Einkaufsgutscheine und/oder Prämien nicht per se, aber nach den jeweiligen konkreten Umständen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen können. Die Kläger sahen in den Bonussystemen Verstöße gegen die im Arzneimittelrecht enthaltenen Preisbindungsvorschriften sowie gegen das im Heilmittelwerberecht geregelte Verbot von Werbegaben. Der Senat wies darauf hin, dass § 7 Abs. 1 S. 1 HWG Werbegaben erlaube. Der BGH ahbe eine Werbegabe im Wert von 1,00 EUR noch als zulässig angesehen, bei einer Werbegabe im Wert von 5,00 EUR dagegen eine spürbare Beeinträchtigung bejaht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. Juli 2010

    Die Verbraucherzentrale Hamburg hat den am 01.07.2010 aufgenommenen Lebensmittelhandel bei Amazon massiv kritisiert.  Das Angebot leide „unter Kinderkrankheiten“ und sei „noch keine Alternative zum Supermarkteinkauf“. Unter anderem seien die Versandkosten unverhältnismäßig hoch, da meist nicht von Amazon direkt geliefert werde, sondern von sechzig möglichen Partnershops, für die jeweils gesondert Versandkosten anfielen. Bei einem exemplarischen Einkauf eines typischen Singles seien die Artikel auf fünf Partnerhändler Amazons verteilt worden. Im Folgenden hätten die Versandkosten den Einkauf um 154 % verteuert. Auch seien die Lebensmittelpreise bei Amazon (etwa Mineralwasser) im Vergleich zu Lebensmittelketten überteuert. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Juli 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 02.06.2010, Az. 5 W 59/10
    §§
    3 Nr.1; 4 Nr.11 UWG; § 8 Abs.1 S.2 AltölVO

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der unterlassene Hinweis an Käufer von Motorenölen, dass das Öl kostenlos an eine Annahmestelle zurückgegeben werden kann, gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Der Senat vermochte sich der Auffassung des LG Hamburg nicht anzuschließen, dass die Hinweispflicht nach § 8 Abs.1 S.2 AltölVO nicht für den Vertrieb von Motorenöl über das Internet gelte. Der Wortlaut der Bestimmung, insbesondere der Begriff der „Schrifttafel“, der zunächst an körperliche Schilder denken lasse, sei allerdings auf den stationären Handel mit Motorenöl in Ladengeschäften oder an Tankstellen zugeschnitten. Das liege ersichtlich daran, dass zum Zeitpunkt des Erlasses der Altölverordnung im Jahr 1987 die Entwicklung des Internets noch in den Anfängen gesteckt habe; erst recht habe es noch keinen Versandhandel über das Internet gegeben. Auch ein sonstiger Versandhandel mit Motorenöl – etwa über Katalog – hätten zu dieser Zeit nach Kenntnis des Senats nicht existiert oder seien jedenfalls unüblich gewesen, zumindest im Verhältnis zu privaten Endverbrauchern. Nur um diesen Markt gehe es im vorliegenden Fall. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach einer Marktforschungsstudie der britischen Firma FreshMinds im Auftrag von eBay ist herausgekommen, dass die Hälfte der Onlinehändler neben dem Onlinehandel auch stationären Handel über ein Ladengeschäft betreibt, dabei jedoch den Großteil ihres Umsatzes über das Internet erzielen. 22 % der befragten 1.200 Onlinehändler gaben an, dass sie ihre Ladengeschäfte nur deshalb fortführen könnten, weil sie diese durch den Verkauf über das Internet „quersubventionierten“ (Heise).

  • veröffentlicht am 5. Februar 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 50/07
    §§ 3, 4, 5 UWG (2008); 1 Abs. 2

    Der BGH hat entschieden, dass ein Onlinehändler wettbewerbswidrig handelt, wenn er erst beim Aufruf des virtuellen Warenkorbs darüber informiert, dass und in welcher Höhe Versandkosten anfallen und dass die Mehrwertsteuer in dem angegebenen Endpreis enthalten ist (vgl. auch BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04). Bei dieser Auslegung des § 1 Abs. 6 Satz 2 PAngV habe sich der Senat von der Erwägung leiten lassen, dass der Verbraucher die Angaben nach der Preisangabenverordnung nicht erst im Zuge der Bestellung, sondern bereits dann benötige, wenn er sich mit dem Angebot näher befasse. An dieser Rechtslage habe sich durch die Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken und ihre Umsetzung im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nichts geändert. Nach Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 2005/29/EG müssten die für den Verbraucher wesentlichen Informationen rechtzeitig bereitgestellt werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNach einer Pressemitteilung des Bundesverband des Versandhandels war das Jahr 2009 für den Versand- und Onlinehandel ein Rekordjahr, bei dem trotz der Wirtschaftskrise der Umsatz auf 29,1 Mrd. Euro gesteigert werden konnte. Dies entspricht einem Umsatzplus von 1,7 %. Insbesondere bei den über 60-jährigen sei eine vermehrte Nutzung von Bestellungen über das Internet zu beobachten. Insgesamt seien bereits 53,3 Prozent des Branchenumsatzes über das Web erzielt worden (JavaScript-Link: bvh).

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2009

    Wie heise.de vermeldet (JavaScript-Link: Newsmeldung), wurden in diesem Jahr die Weihnachtsgeschenke erstmals häufiger online als per Post oder Telefon bestellt. Dadurch sei das klassische Versand-handelsgeschäft mit 2,7 Milliarden Umsatz im November und Dezember erstmals hinter den Onlinehandel mit 3,1 Millliarden Euro zurückgefallen. Insgesamt wurde nach Auskunft des bvh (Bundesverband des Deutschen Versandhandels) durch die Zuwächse im Internet dem deutschen Versandhandel ein Umsatzplus beschert. Die Bestellungen waren dabei bunt gemischt, von Büchern und CDs über Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte bis hin zu Schmuck und Parfüm wird sich alles auf dem Gabentisch finden. Beispielsweise beim Versandhändler Neckermann mussten am letzten Adventswochenende noch Sonderschichten eingelegt werden, um die Bestellungen rechtzeitig bearbeiten zu können.

  • veröffentlicht am 17. November 2009

    Eine aktuelle Studie der Europäischen Union (Report on cross-border e-commerce in the EU, SEC(2009) 283 final, 5 March 2009) hat den Fragenkomplex untersucht, wie der Verbraucherkauf innerhalb der europäischen Union vereinfacht werden kann. Zu den Gründen des Warums erklärt die Studie: „Für Händler in Europa seien vor allem die fragmentierten Verbraucherschutz-Regularien der Mitgliedsstaaten, sowie Umsatzsteuern, Recycling-Gebühren und Abgaben“ ein Grund, ausländische Verbraucher nicht zu beliefern. Das Geschäftsumfeld sei einfach „komplex, kostenaufwändig und unvorhersehbar“. Verbraucher sähen sich dagegen der ausdrücklichen Ablehnung von Onlinehändlern ausgesetzt, sie zu beliefern und sie wären sich auch unsicher, was zu tun sei, wenn es Probleme mit dem Auslandskauf gäbe. Besonders hart traf es Käufer mit Kaufabsichten im Ausland aus Rumänien, Bulgarien, Litauen, Belgien und Malta (JavaScript-Link: Memo). Was wir davon halten? Fragen Sie mal die Schweizer zu Ihren Kauferfahrungen im europäischen Ausland.

  • veröffentlicht am 2. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDer BGH befasst sich in einem noch laufenden Verfahren mit der Frage, in welcher Weise Online-Händler Verbraucher über deren gesetzliche Rechte aufklären müssen. Ein Urteil in dem zur Zeit laufenden Prozess soll am 09.12.2009 verkündet werden. Ein wesentlicher Punkt, mit dem die Richter sich befassen, ist, ob Wiederholungen des Gesetzestextes in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Information über die Rechte ausreichend sind und ob diese Zitierungen immer vollständig sein müssen. Anlass ist eine Verbraucherschutzklage des VZBV (Verbraucherzentrale Bundesverband) gegen ein Unternehmen, welches in seinen AGB gesetzliche Vorschriften nur zum Teil zitiert hatte. Dies sei nach Auffassung des VZBV intransparent und würde Verbraucher in die Irre führen. (mehr …)

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