Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Domaininhaber, der ein unter seiner Domain aufrufbares rechtswidrig genutztes Bild nicht entfernt, haftet als „Störer“, wenn er Kenntnis vom Bild hatveröffentlicht am 6. April 2010
LG Hamburg, Beschluss vom 24.03.2010, Az. 310 O 100/10
§§ 19a, 97 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass der Inhaber einer Domain, unter der ein Onlineshop betrieben wird und in welchem wiederum ein Bild rechtswidrig genutzt wird, für den Urheberrechtsverstoß haftet, wenn er über die rechtswidrige Bildnutzung informiert worden ist. Die Nutzung des Bildes entspreche einem öffentlichen Zugänglichmachen, für das die erforderliche Rechtseinräumung durch die Antragstellerin fehle. Der Domaininhaber hafte spätestens, nachdem er förmlich abgemahnt worden sei. Auf das Urteil hingewiesen hatten die Kollegen von Beckmann Norda.
- LG Bochum: Die Maßangabe eines Computerbildschirms in Zoll statt Zentimeter ist wettbewerbsrechtlich nur eine Bagatelleveröffentlicht am 5. April 2010
LG Bochum, Urteil vom 30.03.2010, Az. I-17 O 21/10
§§ 3 Abs. 1; 4 Nr. 11 UWG; §§ 1 Abs. 1, 2, 3 EinhZeitGDas LG Bochum, welches uns eher dafür bekannt ist, abmahnungsfreundlich aufgestellt zu sein, hat den beantragen Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Verstoßes gegen das Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) als „Bagatellverstoß“ (wohl: nicht spürbaren Wettbewerbsverstoß) abgelehnt. Ähnlich hatte bereits der BGH (Beschluss vom 23.02.1995, Az. I ZR 36/94) entschieden. Die Eignung zur spürbaren Beeinträchtigung fehlte nach Überzeugung des Landgerichts, weil die Käufer auf dem Computermarkt – zu denen auch die Mitglieder der Kammer gehörten – in hohem Maße an Größenangaben in Zoll gewöhnt seien. Anders als bei Fernsehern werde die Bildschirmgröße im Computerbereich, etwa bei Monitoren, Laptops und Zubehör, wie digitalen Bilderrahmen bislang nahezu ausschließlich in Zoll angegeben. Erst seit wenigen Wochen sei eine zunehmende gleichzeitige Verwendung von Zentimeter- und Zollangaben in diesem Bereich festzustellen. (mehr …)
- LG Hamburg: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung bei Auseinanderfallen von Anzahl der Abmahnungen und Umfang der gewerblichen Tätigkeitveröffentlicht am 30. März 2010
LG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2009, Az. 327 O 13/09
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Fall von rechtsmissbräuchlicher (wettbewerbsrechtlicher) Abmahnung vorliegt, wenn die Abmahntätigkeit der Antragstellerin sich verselbstständigt hat und in einem krassen Missverhältnis zu ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit steht. Dabei stellte die Kammer das mit der Rechtsverfolgung verbundene Kostenrisiko dem Umsatz der Antragstellerin gegenüber. Bei einem Gegenstandswert von 5.000,00 EUR entstünden Verfahrensgebühren in Höhen von insgesamt mehr als 2.100,00 EUR, was bei (den konkret anhängigen) 39 Wettbewerbsverfahren zu einem Kostenrisiko von 811.900,00 EUR führen würde, das den Jahresumsatz der Antragsstellerin in Höhe von rund 17.000,00 EUR, der sich zudem auf eine ganze Reihe verschiedener Warengruppen verteilte, um ein Vielfaches überschreite. (mehr …)
- EBAY: Online-Verkauf überholt oftmals die Umsätze aus einem parallel geführten Ladenlokalveröffentlicht am 19. März 2010
Nach einer Marktforschungsstudie der britischen Firma FreshMinds im Auftrag von eBay ist herausgekommen, dass die Hälfte der Onlinehändler neben dem Onlinehandel auch stationären Handel über ein Ladengeschäft betreibt, dabei jedoch den Großteil ihres Umsatzes über das Internet erzielen. 22 % der befragten 1.200 Onlinehändler gaben an, dass sie ihre Ladengeschäfte nur deshalb fortführen könnten, weil sie diese durch den Verkauf über das Internet „quersubventionierten“ (Heise).
- Quelle ist tot, es lebe Quelle! / Das Versandhaus kommt zurückveröffentlicht am 11. März 2010
Nach einem Bericht der Zeitschrift Werben & Verkaufen will die Otto-Gruppe dem 2009 in die Insolvenz gegangenen Versandhändler Quelle neues Leben einhauchen. Die derzeit noch ein Baustellen-Dasein fristende Domain quelle.de soll in Zukunft mit einem Onlineshop besetzt werden. Gedacht ist auch an ein Revival des bekannten Quelle-Katalogs. Otto hatte sich 2009 die Namensrechte an Quelle gesichert und muss, kartellrechtlich bedingt, bei der Fortführung des Geschäfts lediglich auf die frühere Quelle-Hausmarke „Universum“ verzichten. Dagegen bleiben die „Privileg“-Produkte im Sortiment (W&V).
- LG Bochum: Auch der gänzlich fehlende Hinweis auf Wertersatzpflicht in Widerrufsbelehrung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 8. März 2010
LG Bochum, Beschluss vom 25.02.2010, Az. I-12 O 30/10
§ 357 Abs. 2 BGBDas LG Bochum hat einem Onlinehändler untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernabsatzverträgen mit privaten Endverbrauchern in der Widerrufsbelehrung gar keine Angaben zur evtl. bestehenden Wertersatzpflicht zu machen, wie auf der Auktionsplattform eBay bei dem Artikel … geschehen.
- LG Bonn: Ein Impressum mit der Angabe „HRB“ für „Handelsregister Abteilung B“ verstößt nicht gegen das Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 24. Februar 2010
LG Bonn, Urteil vom 22.12.2009, Az. 11 O 92/09
§§ 3, 4 Nr. 11, § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMGDas LG Bonn hat entschieden, dass die Abkürzung „HRB“ für „Handelsregister Abteilung B“ innerhalb des Impressums keinen Wettbewerbsverstoß darstelle. Die in § 5 Abs.1 Ziffer 5. TMG geschuldete leicht erkennbare Angabe des Handelsregisters und der entsprechenden Registernummer liege vor. Aus dem beanstandeten Internetauftritt lasse sich in klarer und unmissverständlicher Form entnehmen, dass die Verfügungsbeklagte als Kapitalgesellschaft in Abteilung B des Handelsregisters des Amtsgerichts J unter der Registernummer … eingetragen sei. Die verwendete Form der Angaben sei gebräuchlich und allgemein verständlich. Die demgegenüber von der Verfügungsklägerin verlangte juristische Erläuterung des Kürzels „HRB“ gehe über den Schutzzweck von § 5 Abs.1 Ziffer 5. TMG, den Verbraucher klar und unmissverständlich darauf hinzuweisen, mit wem er in geschäftlichen Kontakt trete (BGH NJW 2006, 3633, 3634 Rd.19 – zu § 6 TDG a.F.; vgl. zu § 6 TDG a.F. als Vorgängernorm von § 5 TMG auch BGH NJW 2008, 758, 759 Rd.18 m.w.N.), hinaus. (mehr …)
- LG Köln: Abmahner muss seine Rechte nicht beweisen und auch keine Unterlassungserklärung vorformulierenveröffentlicht am 19. Februar 2010
LG Köln, Urteil vom 13.01.2010, Az. 28 O 688/09
§§ 97 Abs. 1; 97 a Abs. 2 UrhGDas LG Köln hat aktuell entschieden, dass der Abmahnende seine Aktivlegitimation (hier: Urheberschaft an einem Bild) nicht beweisen und dem Abgemahnten keine vorformulierte Unterlassungserklärung überreichen muss. Im vorliegenden Fall hatte die Verfügungsbeklagte ein Lichtbild rechtswidrig in einer eBay-Auktion verwendet. Sie war daraufhin abgemahnt und aufgefordert worden, eine „geeignete“ Unterlassungserklärung abzugeben. Der anwaltliche Bevollmächtigte der Verfügungsbeklagten forderte daraufhin den Nachweis, dass die Verfügungsklägerin die ausschließlichen Nutzungsrechte für das Foto habe; eine Unterlassungserklärung wurde nicht abgegeben. Auf die einstweilige Verfügung der Verfügungsklägerin legte die Verfügungsbeklagte Kostenwiderspruch ein und erklärte, keinen Anlass zur Beantragung der einstweiligen Verfügung gegeben zu haben. (mehr …)
- Studie: Blamabel? Fast keine Volkspartei ist in der Lage, einen rechtskonformen Onlineshop zu unterhaltenveröffentlicht am 18. Februar 2010
Nach einer jüngsten Studie der Organisation „Euro-Info-Verbraucher“ entsprechen nicht einmal die Onlineshops der großen Volksparteien dem geltenden Recht und wiesen zum Zeitpunkt der Studie diverse Wettbewerbsverstöße auf. So stellt sich schon einmal die Frage, wer das bestehende Fernabsatzrecht zutreffend anwenden können soll, wenn nicht einmal die Gesetzgeber dazu in der Lage sind? Betroffen waren zum Zeitpunkt der Studie die Onlineshops der SPD, CDU, Grünen, FDP-Jugendorganisation und auch der Linken (JavaScript-Link: Spiegel online). Eine flüchtige Durchsicht der Onlineshops der genannten Parteien zeigte zu unserer noch größeren Überraschung, dass keineswegs alle Wettbewerbsverstöße abgestellt sind, sondern aktuell in den meisten der von uns nach-untersuchten Partei-Shops jeweils mehrere Rechtsverstöße auf den professionellen Abmahner warteten. Im Grünen Shop wucherte der unerwünschte Wildwuchs ebenso wie in dem vermeintlich gepflegten Shop der CDU, aber auch bei den Linken.
- Studie: Mittlerweile werden über 50 % des Umsatzes im Versandhandel über den Onlinehandel erzieltveröffentlicht am 4. Februar 2010
Nach einer Pressemitteilung des Bundesverband des Versandhandels war das Jahr 2009 für den Versand- und Onlinehandel ein Rekordjahr, bei dem trotz der Wirtschaftskrise der Umsatz auf 29,1 Mrd. Euro gesteigert werden konnte. Dies entspricht einem Umsatzplus von 1,7 %. Insbesondere bei den über 60-jährigen sei eine vermehrte Nutzung von Bestellungen über das Internet zu beobachten. Insgesamt seien bereits 53,3 Prozent des Branchenumsatzes über das Web erzielt worden (JavaScript-Link: bvh).