Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Jena: Eigenmächtige Darstellung fremder Fotografien in Form von “Thumbnails” ist zulässig, wenn Webseiten-Betreiber die Indizierung herausfordertveröffentlicht am 2. Dezember 2008
OLG Jena, Urteil vom 27.02.2008, Az. 2 U 319/07
§ 97 Abs. 1 UrhGDas OLG Jena hat entschieden, dass allein die Wiedergabe von Bildern im Internet noch keine stillschweigende Einwilligung des Website-Betreibers gegenüber Google Inc. bedeutet, diese in Form von sog. Thumbnails bei Darstellung von Suchergebnissen wiederzugeben. Diese Einwilligung ergebe sich auch nicht etwa daraus, dass der Websitebetreiber selbst den Zugriff des Googlebots auf seine Website durch bestimmte Vorkehrungen verhindern könne. Gleichwohl sei der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nach Treu und Glauben unbegründet, wenn der Website-Betreiber die Indizierung von Bildern und Texten seiner Seiten durch Google mittels entsprechender Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung geradezu herausgefordert habe. Das LG Hamburg teilte in weiten Teilen die Argumentation des Oberlandesgerichts, nicht aber dessen Ergebnis (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: LG Hamburg).