Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Prozessvergleich mit Ordnungsgeld als Sanktion für Zuwiderhandlung statt Vertragsstrafe ist unzulässigveröffentlicht am 24. Juni 2013
BGH, Beschluss vom 02.02.2012, Az. I ZB 95/10
§ 890 Abs. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass die für die Verhängung eines Ordnungsgeldes notwendige Androhung desselben nicht wirksam in einem Prozessvergleich zwischen den Parteien erfolgen kann. Vielmehr müsse das Gericht das Ordnungsmittel (in einem gesonderten Beschluss) androhen. Die Parteien hatten vor Gericht einen Vergleich geschlossen, der für eine wettbewerbsrechtliche Zuwiderhandlung die Zahlung eines Ordnungsgeldes statt einer Vertragsstrafe vorsah. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Gegen GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH wird Ordnungsgeld von 50.000 EUR verhängtveröffentlicht am 8. Mai 2013
LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2013, Az. 38 O 148/10 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 890 ZPODas LG Düsseldorf hat nach Informationen der Wettbewerbszentrale gegen die GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000,00 EUR verhängt. Vorausgegangen war eine Klage gegen die Zulässigkeit der von der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH versandten Formulare über die Aufnahme in ein Branchenregister (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 15.4.2011, Az. 38 O 148/10; OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2012, Az. I-20 U 100/1 sowie BGH, Beschluss vom 06.02.2013, Az. I ZR 70/12). Das LG Düsseldorf befand, dass das Formular eine Täuschung über den gewerblichen Charakter des Angebots enthalte. Die Ansicht der GWE-Wirtschaftsinformationsges. mbH, dass das Formular, welches Gegenstand des bisherigen Verfahrens gewesen sei, inzwischen geändert worden sei, teilte die Kammer nicht.
- KG Berlin: Zur Unwirksamkeit einer AGB-Klausel, welche die Einwilligung eines Verbrauchers in Telefonwerbung bestimmt, ohne die zu bewerbende Produktgattung zu nennen / 78.000 EUR Ordnungsgeldveröffentlicht am 6. Februar 2013
KG Berlin, Beschluss vom 29.10.2012, Az. 5 W 107/12
§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB, § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass eine AGB-Klausel in einem Gewinnspiel, nach welcher der Verbraucher seine Einwilligung in werbende Telefonanrufe erteilt, ohne dass die zu bewerbende Produktgattung genannt ist, intransparent und damit unwirksam ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Eine einstweilige Verfügung wegen des Fehlens eines Impressums erfasst nicht auch die „hinreichende Erreichbarkeit“ des Impressums / Zur einschränkenden Auslegung einer einstweiligen Verfügungveröffentlicht am 26. Oktober 2012
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2012, Az. I-20 W 20/12
§ 5 TMGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung, die dem Antragsgegner untersagt, „als Dienstanbieter eine Internetpräsenz zu betreiben, ohne die nach § 5 Telemediengesetz erforderlichen Angaben zum Impressum zu machen“, nicht auch bereits die hinreichende Erreichbarkeit des Impressums erfasst. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt a.M.: 14.000 Euro Ordnungsgeld für das Weiterbetreiben einer Abo-Falle trotz Unterlassungsurteilveröffentlicht am 11. Oktober 2012
LG Frankfurt am Main, Beschluss vom 21.08.2012, Az. 2-03 O 556/09
§ 890 Abs. 1 ZPODas LG Frankfurt hat entschieden, dass das weitere Betreiben einer Abo-Falle im Internet trotz Untersagung durch Urteil ein empfindliches Ordnungsgeld nach sich zieht. Vorliegend hatte die Beklagte die AGB-Klausel „Die geschuldete Vergütung ist dem Nutzer für die Dauer von zwölf Monaten im Voraus zu berechnen“ trotz entgegenstehendem Urteil weiter auf ihrer Internetseite verwendet. Zudem wurden in 6 Fällen Zahlungsaufforderungen an Vertragspartner verschickt, welche unter der Berufung auf die genannte AGB-Klausel zur Zahlung des Jahresbeitrags im Voraus für die Nutzung einer Datenbank aufgefordert wurden, obwohl hierauf kein Anspruch bestand. Das Gericht bescheinigte dem Geschäftsführer der Beklagten grobe Fahrlässigkeit – der Nachweis des Vorsatzes gelang nicht – und setzte 5.000 EUR Ordnungsgeld für die weiter im Internet abrufbaren AGB und jeweils 1.500 EUR für jede Zahlungsaufforderung fest. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Zur Höhe des zweiten Ordnungsgeldes, wenn eine wettbewerbswidrige Werbung nicht mehr im Fernsehen, sondern „nur noch“ bei YouTube neu geschaltet wirdveröffentlicht am 27. August 2012
LG Köln, Beschluss vom 08.08.2012, Az. 31 O 491/11 SH II
§ 890 Abs. 1 ZPODas LG Köln hat im vorliegenden Fall gegen ein Internetportal für Hotelbewertungen, welches unlauter mit einem “Kunden-Gütesiegel der Touristik” warb (vgl. LG Köln, Urteil vom 05.01.2012, Az. 31 O 491/11, hier) bei erneutem Verstoß via TV-Werbung ein Ordnungsgeld von 100.000 EUR festgesetzt (hier). Nachdem das Internetportal bei YouTube sogar neue Werbespots veröffentlichte, wurde nunmehr ein weiteres Ordnungsgeld in Höhe von 20.000,00 EUR festgesetzt, wobei die Kammer in der Werbung über das Fernsehen auf der einen Seite und der Werbung über YouTube (vorheriges Aufrufen des Spots erforderlich) einen Unterschied sah. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Köln: Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 EUR bei Verstoß gegen einstweilige Verfügung (Verbot der Werbung mit einem selbst erdachten Gütesiegel für Hotelbewertungen) / Umsatzeinbußen sind kein Grund, ein gerichtliches Verbot zu missachtenveröffentlicht am 27. August 2012
LG Köln, Beschluss vom 29.05.2012, Az. 31 O 491/11
§ 890 ZPODas LG Köln hat im Wege der einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Bewertung von Hotels durch ein Internetportal für Hotelbewertungen mit z.B. „das Kunden-Gütesiegel der Touristik“ wettbewerbswidrig ist (hier). Nachdem die Verfügungsbeklagte die Werbung nicht unterband, da ihr dieses zu teuer erschien („drohende Umsatzverluste“), wurde ihr vom LG Köln (Vorsitzender Richter am Landgericht Kehl) ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000,00 EUR auferlegt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bremen: Was zu tun ist, um einem Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung zu entgehenveröffentlicht am 9. Juli 2012
LG Bremen, Beschluss vom 08.12.2011, Az. 7 O 1139/11
§ 890 Abs. 1, Abs. 2 ZPODas LG Bremen hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld verwirkt wird, wenn nach einem Wettbewerbsverstoß bei Amazon eine einstweilige Verfügung ergeht und die Antragsgegnerin Amazon darauf hin um Löschung bittet, die (ausbleibende) Löschung aber nicht mehr nachgehend kontrolliert (zum Volltext der Entscheidung s. unten). Die Kammer erkannte insoweit auf ein „Organisationsverschulden“ des Geschäftsführers der Antragsgegnerin. „Dies folgt bereits aus der eigenen Schilderung der Schuldner … . Danach hat der Schuldner zu 2. zwar durch die Rücksprache mit seinem Vertragspartner Amazon eine Beseitigung der bereits ins Werk gesetzten Störung veranlasst. Auch wenn man unterstellt, dass der Vortrag der Schuldner zutrifft, dass er alle Produktanzeigen, auch die hier streitgegenständlichen, als zu löschen bezeichnet und Amazon darauf hingewiesen habe, welche Wichtigkeit sein Anliegen habe, so haben die Schuldner nicht dargelegt, dass sie die Umsetzung dieser Anweisungen durch Amazon auch gewissenhaft kontrolliert hätten. Hierzu waren die Schuldner zumindest im vorliegenden Fall aber verpflichtet. (mehr …)
- LG Leipzig: Zur Höhe des Ordnungsgeldes bei Verstoß gegen eine einstweilige Verfügungveröffentlicht am 20. Juni 2012
LG Leipzig, Beschluss vom 30.05.2012, Az. 02 HK O 1900/09 – nicht rechtskräfitg
§ 890 Abs. 1 ZPODas LG Leipzig hat gegen die Betreiberin des Flugbuchungsportals www.fluege.de (Unister GmbH) ein Ordnungsgeld in Höhe von 75.000,00 EUR verhängt, nachdem auf dem Portal im elektronischen Buchungsformular eine Reiseversicherung als Default-Nebenleistung zu Flugbuchungen zu finden war, die per sog. Opt-out abgewählt werden musste. Die Kammer orientierte sich bei der Höhe des Ordnungsgeldes an dem wirtschaftlichen Erfolg, der durch die Nichtbeachtung des gerichtlichen Verbotes entstand. Da die Unister GmbH selbst erklärt hatte, dass bei Umstellung auf das geforderte Opt-in-Verfahren mit Provisionsrückgängen in Höhe von 50.000,00 EUR zu rechnen sei, wurde dieser Betrag zuzüglich eines Strafzuschlages als Bemessungsgrundlage gewählt.
- OLG Frankfurt a.M.: Aus einem aufgehobenen Unterlassungstitel darf nicht vollstreckt werden / Kein Ordnungsgeldveröffentlicht am 20. Mai 2012
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 03.04.2012, Az. 6 W 43/12
§ 890 ZPODas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen eine einstweilige Verfügung nicht verhängt werden darf, wenn die einstweilige Verfügung aufgehoben wird. Dies gelte auch dann, wenn gegen die Aufhebung der einstweiligen Verfügung erfolgreich Berufung eingelegt werde, da in diesem Fall nicht die ursprüngliche einstweilige Verfügung rückwirkend bestätigt, sondern eine neue, allerdings inhaltsgleiche erlassen werde. Wie das OLG Frankfurt a.M. entschied das OLG Hamburg, WRP 1997, 53; anders entschied (zum Ordnungsgeld) indessen das OLG München, NJWE-WettbR 2000, 147. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)