IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Dezember 2008

    OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2006, Az. 3 W 153/06
    § 1 Abs. 2 Nr. 2, 7 und 8 PAngV, § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamburg hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass die Anzeige einer Ware zum Verkauf ein Anbieten im Sinne von § 1 Preisangabenverordnung (PAngV) darstellt. Zeigen die Ergebnisse der jeweiligen Preissuchmaschine Preisbestandteile nicht an (hier: Liefer- und Versandkosten) hat sich der Onlinehändler dies wie ein eigenes (fehlerhaftes) Preisangebot zurechnen zu lassen.

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  • veröffentlicht am 8. Dezember 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG München I, Beschluss vom 17.07.2006, Az. 11 HK O 12517/06
    §§ 3, 4, 8 Abs. 2 UWG, PAngV

    Das LG München I hat mit diesem Beschluss zum Erlass einer einstweiligen Verfügung deutlich gemacht, dass sich ein Onlinehändler etwaige Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV), die durch ein Verschulden des Betreibers einer Suchmaschine entstehen, zurechnen lassen muss. Im vorliegenden Fall waren die Preisangaben des Onlinehändlers im Shop vollständig aufgeführt, auf Grund der besonderen Darstellungsweise der Suchmaschine allerdings nicht in deren Suchergebnis vollständig abgebildet worden.
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  • veröffentlicht am 4. Dezember 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt, Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV

    Das OLG Frankfurt a.M. hat in diesem Urteil deutlich gemacht, dass der Preis und sonstige Preisbestandteile nach der Preisangabenverordnung (PAngV) dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet sein müssen. Bei einer Verlinkung der Angaben sei erforderlich, dass eine solche verlinkte Unterseite vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden müsse. Informationen in anderen, lediglich über allgemeine Links erreichbaren Rubriken, genügten hingegen regelmäßig nicht. Denn ein Kaufinteressent werde erfahrungsgemäß nur solche Seiten aufrufen, die er zur Information über die Ware benötige oder zu denen er durch einfache Links oder durch klare und unmissverständliche Hinweise auf dem Weg zum Vertragsschluss geführt werde. Dies sei bei dem Menüpunkten wie „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Service“ nicht der Falll. Der im konkreten Fall gegebene Hinweis, dass der neben der Abbildung der Ware angegebene Verkaufspreis die Umsatzsteuer enthalte, sei von der Seite, auf der dieses Angebot gemacht werde, nur über den Link „AGB“ erreichbar. Ein Hinweis, dass sich dort weitere Erläuterungen zu dem Preis und seinen Bestandteilen finden, enthalte diese Seite nicht. Es fehlte daher eine „thematische Verknüpfung“ zu den nach der PAngV erforderlichen Angaben. Zusätzlich werde das Auffinden des Links dadurch erschwert, dass dieser Link in der Fußleiste der Seite angebracht sei und so erst durch scrollen sichtbar werde.

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  • veröffentlicht am 27. August 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 29.11.2007, Az. 315 O 347/07
    §§ 3, 4 Nr. 11, 5, 8 Abs. 2, Abs. 4 UWG, § 1 Abs. 1 PAngV

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass, soweit ein Onlinehändler die Kaufpreiszahlung per PayPal anbietet, er Verbraucher auch darauf hinweisen muss, dass und in welcher konkreten Höhe mit der Inanspruchnahme des Internetzahlsystems zusätzliche Kosten für einen Verbraucher ausgelöst werden. Geschieht dies nicht, werde der Verbraucher dadurch in die Irre geführt; hierin liege zugleich ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV).

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  • veröffentlicht am 19. August 2008

    LG Berlin, Urteil vom 24.06.2008, Az. 16 O 894/07
    §§ 312 c Abs. 1 BGB, 1 Abs. 1 Nr. 8 u. Nr. 10 BGB-InfoV, 1 Abs. 2 S. 2 PAngV, 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das Landgericht hat entschieden, dass die Angabe von Versandkosten für den Versand ins Ausland auf der Internet-Handelsplattform eBay vollständig sein muss und nicht in Form einer externen Grafikdatei vorgehalten werden darf. Im entschiedenen Fall hatte der Antragsgegner bei den Versandoptionen „Versand nach: Europäische Union“ eingegeben. Er teilte jedoch lediglich die Versandkosten für einen Teil der Länder, in die er besonders häufig verkaufte, mit. Das Gericht ist der Auffassung, dass bei der Angabe „Versand nach: Europäische Union“ die Versandkosten für alle damit umfassten Länder aufzuführen sind bzw. die Angaben so vorzuhalten sind, dass der Verbraucher die jeweiligen Versandkosten leicht selbst ausrechnen kann. Bei Nichtbeachtung würde eine wettbewerbliche Informationspflicht verletzt.

    Die Vorhaltung einer Versandkostendarstellung in einer externen Grafikdatei reicht nach Ansicht des Gerichts für die Angabe der Versandkosten nicht aus. Der Grund ist, dass diese Dateien nicht mit jedem Browser und insbesondere nicht über das WAP-Portal von eBay dargestellt werden können und darüber hinaus der Inhalt jederzeit vom Verkäufer geändert werden kann, ohne dass dies dem Verbraucher bewusst wird. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. August 2008

    KEIN Wettbewerbsverstoß (Bagatelle)

    1) OLG Frankfurt, Beschluss vom 27.07.2011, Az. 6 W 55/11

    2) KG Berlin, Urteil vom 07.09.2007, Az. 5 W 266/07

    3) LG Lübeck, Urteil vom 22.04.2008, Az. 11 O 9/08

    4) LG Augsburg, Beschluss vom 11.03.2009, Az. 2 HK O 777/09

    ___

    ERHEBLICHER WETTBEWERBSVERSTOSS (keine Bagatelle)

    1) LG Berlin, Urteil vom 24.06.2008, Az. 16 O 894/07 (keine Bagatelle, individueller Sachverhalt)

    2) OLG Hamm, Beschluss vom 28.03.2007, Az. 4 W 19/07; OLG Hamm, Urteil vom 12.03.2009, Az. 1-4 U 225/08

    3)
    LG Fulda, Beschluss vom 17.03.2010, Az. 7 O 26/10

    4)
    LG Bonn, Beschluss vom 21.07.2010, Az. 30 O 75/10

    Verschiedene Gerichte halten es für unschädlich, wenn bei einem europaweitem Versandangebot die Kosten für den Auslandsversand nicht angegeben werden. Das OLG Hamm vertritt indessen eine abweichende Rechtsauffassung. Im Einzelnen:

    a) Fehlen der Auslandsversandkosten ist Bagatelle:

    Das OLG Frankfurt a.M. (Urteil) sieht in der fehlenden Angabe von Versandkosten nur einen Bagatellverstoß: Der Senat hat in einem vergleichbaren Fall (6 W 164/08, Entscheidung vom 07.01.2009) ausgeführt: ‚Soweit die Antragstellerin der Antragsgegnerin einen Verstoß gegen § 1 Abs. 2, 2 PAngV vorwirft, weil das beanstandete Internetangebot (Anlage AS 2) die Kosten für einen Versand in das europäische Ausland nicht hinreichend ausweise, fehlt es jedenfalls einer spürbaren Beeinträchtigung von Verbraucherinteressen i.S.v. § 3 I, II UWG in der seit dem 30.12.2008 geltenden Fassung (BGBl. I Nr. 64 vom 29.12.2008), wobei die Neuregelung in der Sache keine Änderung gegenüber § 3 UWG in der zuvor geltenden Fassung beinhaltet. Die sich aus der Preisangabenverordnung ergebenden Verpflichtungen gelten nur für Preisangaben gegenüber im Inland ansässigen Verbrauchern. Fälle, in denen inländische Verbraucher anlässlich eines Kaufs bei der Antragsgegnerin einen Versand des Kaufgegenstands an eine ausländische Adresse wünschen, sind zwar denkbar; sie sind jedoch derart selten, dass der beanstandete Preisangabenverstoß unterhalb der Bagatellgrenze des § 3 Abs. 1, Abs. 2 UWG anzusiedeln ist.‘ “

    Das KG Berlin (Urteil) hält die fehlende Angabe der Versandkosten im Falle eines angebotenen Auslandsversands für nicht wettbewerbswidrig, vielmehr läge ein Bagatellverstoß vor.

    „Auch hinsichtlich der Angabe des Antragsgegners „Versand nach: Europa“ (Antrag e) steht der Antragstellerin kein Unterlassungsanspruch nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 PAngV wegen einer fehlenden Information über die Höhe der Versandkosten in das Ausland zu. Es ist schon nicht vorgetragen und glaubhaft gemacht, dass der Antragsgegner für den Versand nach Europa höhere Kosten ansetzt als die zuvor allgemein vom Antragsgegner genannten „Versandkosten: EUR 12,00“. Denn der nachfolgende Zusatz für Deutschland bezieht sich allein auf einen versicherten Versand als Serviceleistung neben weiteren „Versandservices“. Darüber hinaus hat das Landgericht zutreffend einen bloßen Bagatellverstoß nach § 3 UWG angenommen (a. A. OLG Hamm, Beschluss vom 28.März 2007, 4 W 19/07, juris Rdn. 8).

    Dass Interessen der Käufer ernstlich betroffen werden, wenn sie im Einzelfall die Versandkosten nicht berechnen können (OLG Hamm, a.a.0.), ist im Regelfall richtig und deshalb Grundlage der gesetzlichen Vorschrift. Vorliegend geht es aber um einen besonders gelagerten Ausnahmefall. (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Oktober 2007

    BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 2, 6 PAngV

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) braucht die Angabe von Umsatzsteuer und Versandkosten nach § 1 Abs. 2, 6 PAngV nicht unmittelbar neben dem Preis der Ware angegeben zu werden. Dem durchschnittlichen Internetbenutzer sei allgemein bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten sowie Umsatzsteuer anfielen. Er seit weiterhin damit vertraut, dass diese Informationen über elektronische Verweise („Links“) zur Verfügung gestellt würden. Es genüge, auf Liefer- und Versandkosten sowie Umsatzsteuer leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer nachgeordneten Seite hinzuweisen, wobei die Hinweise in jedem Fall vor Einleitung des Bestellvorgangs erfolgen müssen.
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