Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Fernsehmoderator darf nicht beim privaten Essen mit anderen Prominenten fotografiert werdenveröffentlicht am 9. Februar 2015
OLG Köln, Urteil vom 06.08.2013, Az. 15 U 209/12 – rechtskräftig
§§ 823 Abs. 1 und 2 BGB, 1004 BGB analog, § 22 KUG, Art. 1 GG, Art. 2 GG, Art. 8 EMRKDas OLG Köln hat entschieden, dass ein bekannter Fernsehmoderator Anspruch auf Privatsphäre besitzt und beim – privaten – Abendessen mit anderen Prominenten in einem Restaurant nicht abgebildet und entsprechend über ihn berichtet werden darf. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig (vgl. BGH, Beschluss vom 09.12.2014, Az. VI ZR 418/13, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Frankfurt/Oder: Bodyguard erhält Schmerzensgeld, wenn er bei Fernhaltung eines Paparazzos Verletzung erleidetveröffentlicht am 1. Oktober 2013
LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 25.06.2013, Az. 16 S 251/12
Art. 1 GG, § 823 BGB, § 1004 BGB, § 227 BGBDas LG Frankfurt/Oder hat entschieden, dass Trauerfeierlichkeiten grundsätzlich als ein der Privatsphäre zugehöriger Vorgang anzusehen sind und wegen des dabei bestehenden hohen emotionalen Drucks einen besonderen Schutz gerade dieses Moments genießen. Der Friedhof biete auch ein hinreichendes Maß an Abgeschiedenheit von der breiten Öffentlichkeit. In der Folge sprach die Kammer einem Bodyguard, der eine Beerdigung vor einem Paparazzo abgeschirmt und bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit diesem verletzt worden war, ein Schmerzensgeld von 600,00 EUR zu. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamburg: Aufdringlichen Paparazzi darf der unbedarfte, angeklagte Bürger schon mal „auf die Mütze geben“ / Zum Tatbestand der Notwehr bzw. des Verbotsirrtumsveröffentlicht am 20. April 2012
OLG Hamburg, Beschluss vom 05.04.2012, Az. 3-14/12
§ 32 StGB, § 223 Abs. 1 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 22 KunstUrhG, § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhGDas OLG Hamburg hat (in einem erfrischend lebens- und bürgernahen Beschluss und mit unverhohlen herber Kritik an der Vorinstanz) entschieden, dass ein in einen Nachbarschaftsstreit verwickelter Angeklagter nicht ohne weiteres von einem Paparazzo im Gerichtsflur fotografiert werden darf. Der Fotografierte hatte dem Fotografen nach vorheriger Untersagung der Fotos und gleichwohl erfolgter Fortsetzung der Fotoaufnahmen verärgert einen Schlag zum Kopf versetzt, wobei er dessen Kamera traf, die dem Fotografen ins Gesicht stieß. Der aufdringliche Fotograf erstattete pflichtgemäß und bar jeglichen Unrechtsbewusstseins (nachdem er aus einem mehrjährigen Koma erwacht war *nichternstgemeint*) Anzeige, die wegen gefährlicher (!) Körperverletzung weiterverfolgt wurde und in einer entsprechenden Verurteilung endete. Immerhin sei die Kamera des Fotografen ein „gefährliches Werkzeug“ gewesen. Der Senat verstand den Rummel nicht, lehnte das Tatbestandsmerkmal des „gefährlichen Werkzeugs“ – jedenfalls aus Sicht des Verletzten ab – und gab der Vorinstanz auf, eine Notwehrsituation (§ 32 StGB) zu prüfen und hilfsweise die Frage eines vermeidbaren Verbotsirrtums (§ 17 S. 1 StGB). Auch auf die „Milderungsmöglichkeit des § 17 S. 2 StGB“ wies der Senat hin. Abschließend teilte das Oberlandesgericht mit, dass das Landgericht „im Falle einer erneuten Verurteilung … – gegebenenfalls mit sachverständiger Hilfe [sic!] – § 21 StGB zu prüfen haben“ wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: „Prominenter“ darf Paparazzo im Rahmen eines „Ereignisses der Zeitgeschichte“ fotografieren, aber die Fotos nicht mit verächtlichen Kommentaren ins Internet stellenveröffentlicht am 11. Februar 2012
LG Köln, Urteil vom 11.01.2012, Az. 28 O 627/11
§ 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhGDas LG Köln hat entschieden, dass ein „Prominenter“ auch mal seinerseits einen Paparazzo im Rahmen eines „Ereignisses der Zeitgeschichte“ fotografieren, aber die Fotos dann nicht mit verächtlichen Kommentaren ins Internet stellen darf. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)