Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Parodie einer bekannten Marke wegen Ausnutzung der Wertschätzung unzulässigveröffentlicht am 9. April 2015
BGH, Urteil vom 02.04.2015, Az. I ZR 59/13
§ 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Parodie einer bekannten Marke unzulässig sein kann. Vorliegend war die Marke des Sportartikelherstellers Puma (Schriftzug „PUMA“ mit Umriss einer springenden Raubkatze) durch die Marke Pudel (Schriftzug „PUDEL“ und Umriss eines springenden Pudels) parodiert worden. Der BGH kam zu dem Ergebnis, dass zwar keine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen bestehe, allerdings durch die Parodie die Unterscheidungskraft und die Wertschätzung der bekannten Marke ausgenutzt werde. Daher sei die o.g. Marke „Pudel“ zu löschen. Zur Pressemitteilung Nr. 50/2015:
- EuGH: Zu den urheberrechtlichen Grenzen von (diskriminierenden) Parodienveröffentlicht am 11. September 2014
EuGH, Urteil vom 03.09.2014, Az. C-201/13
Art. 5 Abs. 3 Buchst. k der Richtlinie 2001/29/EGDer EuGH hat entschieden, dass bei der Parodie eines urheberrechtlich geschützten Werkes eine Abwägung mit den Rechten der parodierten Personen und des ursprünglichen Urhebers zu erfolgen habe. Insbesondere diskriminierende parodistische Aussagen wegen Rasse, Hautfarbe und Herkunft seien europarechtlich nicht zulässig. Der Urheber des ursprünglichen Werkes habe in einem solchen Fall ein geschütztes Interesse, mit solchen Aussagen nicht in Verbindung gebracht zu werden. Zum Volltext der Entscheidung: