Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Ein europäisches Patent kann die Priorität eines deutschen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmenveröffentlicht am 8. Oktober 2015
BGH, Urteil vom 11.08.2015, Az. X ZR 83/13
Art. 87 Abs. 1 EPÜDer BGH hat entschieden, dass ein europäisches Patent die Priorität eines deutschen Gebrauchsmusters in Anspruch nehmen kann, soweit dieselbe Erfindung betroffen ist. Dies ergebe sich aus der Prüfung der gesamten Anmeldeunterlagen. In der Folge sei dann die Gebrauchsmusteranmeldung bzw. -eintragung nicht als vorbekannter Stand der Technik anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Wird eine technische Lehre in einem Handbuch beschrieben, gehört diese zum Stand der Technik, auch wenn die Vervielfältigung des Handbuchs untersagt wurdeveröffentlicht am 13. Februar 2014
BGH, Urteil vom 15.10.2013, Az. X ZR 41/11
§ 3 Abs. 1 S. 2 PatGDer BGH hat entschieden, dass ein Patentanspruch (hier: für ein Computersystem und eine Anzeigeeinheit) bereits offenkundig ist, wenn die wesentlichen Informationen bereits in einem Handbuch veröffentlicht wurden. Die technische Lehre sei demnach nicht mehr patentfähig. Dies gelte auch dann, wenn das besagte Handbuch einer Vorrichtung nur für einen bestimmten Zweck verwendet werden durfte und eine Vervielfältigung zu anderen Zwecken untersagt worden sei. Diese Untersagung sei keiner Geheimhaltungsvereinbarung gleichzusetzen. Zum Volltext der Entscheidung: