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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Februar 2011

    Patent-Trolle, Patentjäger, Patenthaie oder Patentfreibeuter muten wie eine Plage an. Es handelt sich um Unternehmen, die Patente erwerben, ohne jemals die einem Patent zugrunde liegende technische Erfindung einsetzen zu wollen, nur um anschließend angeblich patentverletzende Unternehmen mit Schadensersatzklagen in schwindelerregender Höhe zu kostspieligen Vergleichszahlungen zu zwingen. Dem wollen nun US-Senatoren, gleichermaßen aus dem Lager der Demokraten und Republikaner, im Rahmen eines Gesetzesentwurfs zur Reformierung des US-Patentwesen entgegenwirken.  Der Patent Reform Act of 2011 soll es Unternehmen, die aus Patenten auf Schadensersatz klagen, vorschreiben, bei Klageerhebung die Methodologische Herleitung und entsprechend notwendigen Tatsachen für den geforderten Schadensersatz offenzulegen und ggf. zu beweisen. Zusätzlich soll das Gericht nur dann einen dreifachen Schadensersatz bewilligen, wenn der Kläger eine vorsätzliche Schädigung durch den Beklagten nachweisen kann. Insoweit soll ein „objektiv rücksichtsloses“ Verhalten entscheidend sein. Zitat „Infringement is not willful unless the claimant proves by clear and convincing evidence that the accused infringer’s conduct with respect to the patent was objectively reckless. An accused infringer’s conduct was objectively reckless if the infringer was acting despite an objectively high likelihood that his actions constituted infringement of a valid patent, and this objectively defined risk was either known or so obvious that it should have been known to the accused infringer.

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