Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Eine Patentnichtigkeitsklage kann auch in der Berufungsinstanz ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werdenveröffentlicht am 10. Juli 2014
BGH, Beschluss vom 13.05.2014, Az. X ZR 25/13
§ 269 Abs. 1 ZPO, § 516 Abs. 1 ZPO, § 110 PatGDer BGH hat entschieden, dass eine Patentnichtigkeitsklage auch in der Berufungsinstanz noch, und zwar ohne Einwilligung des Beklagten oder eines Streithelfers, zurückgenommen werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)