Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Zur Frage der Dringlichkeit im Patent-Verfügungsverfahrenveröffentlicht am 6. September 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2013, Az. I-2 U 87/12
§ 935 f ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass für die erforderliche Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren in Patentsachen nicht vorausgesetzt wird, dass der Antragsteller eine besondere Eile oder größtmögliche Schnelligkeit walten lasse. Es dürfe lediglich nicht zu einer so nachlässigen und zögerlichen Rechtsverfolgung kommen, dass der Eindruck entstehe, dem Verletzten liege nichts an einer zügigen Rechtsdurchsetzung. Seien beispielsweise die Beschaffung von Mustern und Untersuchungen zur Darlegung der Rechtsverletzung erforderlich, schade die Durchführung derselben nicht der Dringlichkeit, auch wenn sie einige Zeit in Anspruch nähmen. Zitat:
- BGH: Zur Vergütung eines Sachverständigen im Patentverfahrenveröffentlicht am 11. Oktober 2012
BGH, Beschluss vom 13.08.2012, Az. X ZR 11/10
Der BGH hat entschieden, dass ein gerichtlicher Sachverständiger im Patentverfahren grundsätzlich nach Arbeitsaufwand und Fachwissen bezahlt wird, wobei jedoch zwischen dem Umfang des Prüfstoffs und dem Zeitaufwand eine plausible Proportionalität gewahrt bleiben muss. Als Faustregel gelten in durchschnittlichen Patentnichtigkeits-Verfahren 150 Stunden noch als angemessen, da eine eingehende Auseinandersetzung mit der geschützten Erfindung und dem Stand der Technik erforderlich sei. Zum Volltext der Entscheidung: