Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Freiburg: Keine Erstattung von Abmahnkosten bei zu pauschaler Abmahnungveröffentlicht am 18. Januar 2016
LG Freiburg, Urteil vom 30.11.2015, Az. 12 O 46/15 KfH
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 5 Abs. 1 UWG, Anlage 4 PKW EnVKVDas LG Freiburg hat entschieden, dass eine Abmahnung, die lediglich pauschal und oberflächlich den abgemahnten Wettbewerbsverstoß beschreibt, zwar einen Unterlassungsanspruch begründen kann, jedoch keinen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten erzeugt. Vorliegend habe die Abmahnung zwar auf den konkreten Verstoß Bezug genommen, jedoch nicht dargelegt, worin genau der Rechtsverstoß besteht und zudem auf einen nicht einschlägigen Sachverhalt referenziert. Eine berechtigte Abmahnung, welche gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG zu einem Erstattungsanspruch führe, setze voraus, dass der Abgemahnte den vermeintlichen Verstoß erfassen könne, um eine gerichtliche Auseinandersetzung entbehrlich machen zu können. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Zur Beteiligung an Tonträgererlösen nach beendeter Zusammenarbeitveröffentlicht am 13. November 2014
OLG Frankfurt a.M., Teilurteil vom 14.10.2014, Az. 11 U 43/14
§ 8 UrhG, § 73 UrhG, § 80 UrhG; § 242 BGB
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Bandmitglied nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der Band trotz einer pauschalen Beteiligungsvereinbarung keinen Anspruch auf Anteile von Tonträgererlösen hat, an welchen das Mitglied selbst nicht mitgewirkt hat. Die Auszahlung der Erlöse sei auf die Tonträger zu beschränken, an denen das ehemalige Bandmitglied aktiv als Künstler Anteil gehabt habe. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Oldenburg: Rabatte im Rahmen einer Werbeaktion für zahnärztliche Leistungen sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 14. Oktober 2014
LG Oldenburg, Urteil vom 08.01.2014, Az. 5 O 1233/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 15 BO
Das LG Oldenburg hat entschieden, dass die Einräumung von Rabatten im Rahmen einer Werbeaktion („Partnergutschein“) für zahnärztliche Leistungen wie Zahnreinigung oder Bleaching wettbewerbswidrig ist. Dieses Vorgehen verstoße gegen ärztliches Preis- und Werberecht, da zahnärztliche Leistungen nach Gebührenordnung abzurechnen seien. Das Recht, Gebührensätze durch Individualvereinbarung zu unterschreiten, umfasse nicht eine pauschale Einräumung von Rabatten. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Oldenburg: Die Werbung mit Pauschalpreisen für eine Führerscheinausbildung ist wettbewerbswidrig, aber Kostenvoranschläge mit pauschalierten Summen für einen Förderer nichtveröffentlicht am 16. Juni 2014
LG Oldenburg, Urteil vom 05.02.2014, Az. 5 O 1044/13
§ 19 FahrlG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Oldenburg hat entschieden, dass das grundsätzliche Verbot, mit einem Pauschalpreis für die Führerscheinausbildung zu werben, zwar weiterhin Bestand hat, ein anderer Fall aber dann gegeben ist, wenn die Fahrschule dem zukünftigen Fahrschüler zur Erlangung von Fördermitteln seines Arbeitgebers oder aber der Arbeitsagentur pauschalierte Kostenvoranschläge überreicht, welche bestimmungsgemäß an den Arbeitgeber oder die Arbeitsagentur weitergeleitet werden (sollen). (mehr …)
- LG Köln: Negative Bewertung in Form pauschaler Meinungsäußerung ohne greifbaren Tatsachenkern zulässigveröffentlicht am 23. Mai 2013
LG Köln, Urteil vom 08.05.2013, Az. 28 O 452/12
§ 1004 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Köln hat entschieden, dass eine negative Kundenbewertung z.B. des Wortlauts „1 von 5 Schlechter Service von X“ nicht die Rechte des Unternehmers verletzt, weil es sich um eine pauschale Meinungsäußerung handele. Es sei kein Bezug zu Tatsachen (z.B. der Service sei schlecht, weil der Unternehmer nicht erreichbar sei) gegeben, deren Wahrheit oder Unwahrheit dem Beweis zugänglich wären. Sei kein Tatsachenkern vorhanden, sei die reine Meinungsäußerung geschützt, sofern die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten werde. Dies sei vorliegend nicht der Fall. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Oldenburg: Unzulässige Werbung mit Preisvorteilenveröffentlicht am 8. Mai 2013
OLG Oldenburg, Urteil vom 06.06.2008, Az. 1 U 10/08
§ 3 UWG, § 5 UWGDas OLG Oldenburg hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass eine Pkw-Werbung mit einem „Preisvorteil bis zu 4.450,00 EUR“ unzulässig ist, wenn keine Bezugsgröße angegeben wird. Der Vorteil sei für den Verbraucher nicht nachvollziehbar, da nicht klar sei, woraus sich der Vorteil ergebe (Konkurrenzpreise, frühere eigene Preise o.a.). Auch eine nicht differenzierte Mischung verschiedener Preisvorteile sei irreführend. Zur Pressemitteilung:
- LG Ravensburg: Rechtsanwalt darf Verbrauchern nicht „Beratungen in allen Angelegenheiten“ zu einem Pauschalpreis von 20,00 EUR inkl. MwSt. oder ähnlich niedrigen Pauschalsätzen anbietenveröffentlicht am 6. September 2012
LG Ravensburg, Urteil vom 28.07.2006, Az. 8 O 89/06 KfH 2
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 49 b Abs. 1 S.1 BRAO, § 4 Abs. 2 S.3 RVGDas LG Ravensburg hat in diesem älteren Urteil entschieden, dass ein Rechtsanwalt nicht damit werben darf, in allen Angelegenheiten für Verbraucher zu einem Pauschalpreis von 20,00 EUR inkl. MwSt. o. ä. niedrigen Pauschalsätzen tätig zu werden. Für Insider: Allerdings ist es Rechtsanwälten erlaubt, etwas anders zu werben und im Leopardenmantel in der Kanzlei aufzutreten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Heidelberg: Pauschale Beanstandung einer Handy-Rechnung befreit nicht von Zahlungspflichtveröffentlicht am 19. Juli 2012
LG Heidelberg, Urteil vom 27.06.2012, Az. 1 S 54/11
§ 611 BGB; § 45 i Abs. 1 TKGDas LG Heidelberg hat entschieden, dass der Kunde eines Mobilfunkanbieters, welcher die erhaltenen Rechnungen anzweifelt, konkret vortragen muss, was aus seiner Sicht nicht korrekt ist. Ein pauschales Bestreiten „sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach“ sei nicht ausreichend. Welche Rechnungspositionen aus welchem Grund angegriffen werden, bliebe gerade offen, so dass dem Anbieter eine Prüfung kaum möglich sei. Beispielsweise bringe die Beklagte zum Ausdruck, dass ihrer Ansicht nach Tarife und Beträge abgerechnet wurden, die sie nicht gebucht hätte. Sie konkretisiere jedoch nicht, welche Beträge und Tarife sie nicht für gerechtfertigt halte. Diese Beanstandung entbinde nicht von der Zahlungsverpflichtung. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Koblenz: AGB-Klausel, die 25% Schadensersatz bei Nichtabnahme der bestellten Einbauküche festlegt, ist zulässigveröffentlicht am 19. Juni 2012
OLG Koblenz, Urteil vom 13.10.2011, Az. 5 U 767/11
§ 280 Abs. 1 BGB, § 281 BGB, § 309 BGB, § 323 BGB, § 325 BGB, § 433 BGBDas OLG Koblenz hat entschieden, dass die ABG eines Möbelhauses, die bei Nichtabnahme einer bestellten Einbauküche einen pauschalierten Schadensersatz von 25% des Barzahlungspreises vorsehen, wirksam sind. Das formale Erfordernis, den Beklagten im Vertrag ausdrücklich zu gestatten, den Nachweis eines fehlenden oder wesentlich geringeren als des veranschlagten Schadens zu führen, sei von der Klägerin beachtet worden. In Ansehung des erwarteten Geschäfts sei nicht ersichtlich, dass die Pauschale den zu erwartenden Schaden (Herstellungskosten, Vertreterprovision, Kosten der Auftragsbearbeitung) übersteigen würde. Zitat:
- AG Dachau: Ein verkürzter Einzelverbindungsnachweis ist kein Beweis für tatsächlich geführte Telefonateveröffentlicht am 12. September 2011
AG Dachau, Urteil vom 16.08.2011, Az. 2 C 1423/10
§ 611 Abs. 1 BGBDas AG Dachau hat entschieden, dass die Vorlage eines Einzelverbindungsnachweises, der die angeblich angerufene Zielnummer in verkürzter und verschlüsselter Form darstellt, und eines pauschalen Prüfprotokolls gerade kein Nachweis für das tatsächliche Führen der abgerechneten Telefonate ist. Im vorliegenden Fall sollte ein Busfahrer angeblich über 1800 mal eine 0137-Mehrwertdienste-Nummer angerufen haben – während der Fahrt (!). Dies hätte eine Zahlbetrag von über 1.200 EUR ergeben. Die von der Telekom vorgelegten Dokumente erachtete das Gericht jedoch nicht als ausreichend, zumal Zeugenaussagen bestätigten, dass der Beklagte nicht ununterbrochen während der Fahrt telefoniert habe. Um einen brauchbaren Anscheinsbeweis darzustellen, hätten die Verbindungsnachweise ungekürzt vorgelegt und ein konkretes Prüfprotokoll erstellt werden müssen. Das AG Kusel hat bereits zum „Verfallsdatum“ solcher Beweismittel entschieden. Zitat des AG Dachau: