Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Schleswig: Mobilfunkanbieter darf pauschale Gebühr für Rücklastschriften auch nicht automatisiert per Rechnungssoftware einziehenveröffentlicht am 19. Januar 2016
OLG Schleswig, Urteil vom 15.10.2015, Az. 2 U 3/15
§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB, § 309 Nr. 5 a und b BGB, § 1 UKlaGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass ein Mobilfunkanbieter pauschalierte Schadensersatzsummen für Rücklastschriften auch nicht im Wege einer Programmierung seiner Rechnungssoftware durchsetzen darf, die systematisch in Rücklastschriftfällen von den Kunden Kosten in Höhe von 7,45 € verlangt. Dem betreffenden Mobilfunkanbieter war zuvor verboten worden, diese pauschalen Gebühren für Rücklastschriften in seinen AGB festzusetzen (OLG Schleswig, Urteil vom 26.03.2013, Az. 2 U 7/12, hier). Der Mobilfunkanbieter umgehe nunmehr, so der Senat, durch sein Verhalten die Vorschriften des § 309 Nr. 5 a und b BGB. Zitat (hier).
- OLG München: 10 % Vertragsstrafe bei vorzeitiger Kündigung eines Werkvertrags (Projektvertrags) ist wirksamveröffentlicht am 23. Februar 2010
OLG München, Beschluss vom 24.11.2009, Az. 28 U 4325/09
§§ 119; 123; 308 Nr. 7 a, 649 BGBDas OLG München hat entschieden, dass ein pauschalierter Schadensersatz in Höhe von 10 % bei grundloser vorzeitiger Kündigung des Werkauftrags über ein Fertighaus vertragsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Hierin liege keine unangemessene Benachteiligung der Erwerber und auch kein Verstoß gegen § 308 Nr. 7 a BGB. Damit schließt sich das Oberlandesgericht der Rechtsprechung des BGH (IBR 2006, 382) an. Interessant: Die Käufer hatten zuvor ein Musterhaus besichtigt, das von dem späteren Haus baulich abwich. Darin sahen die Richter allerdings keine Täuschung, weil der Vertrag die Abweichungen habe erkennen lassen. Die Entscheidung dürfte ohne Weiteres auf Softwareprojekte anzuwenden sein. Auch dort werden Prototypen vor Vertragsschluss vorgestellt, die in der Regel nicht 1:1 umgesetzt werden.