Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Köln: Ein Vertrag über eine „Internetagentur-Flatrate“ ist als Dienstvertrag zu bewertenveröffentlicht am 20. April 2015
LG Köln, Urteil vom 20.02.2015, Az. 12 O 186/13
§ 611 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass ein Vertrag mit einer Internet- und Werbeagentur über eine sog. „Onlinemarketing- und Internetagentur-Flatrate“, die eine Vielzahl von Leistungen wie Suchmaschinenmarketing, Internet-Programmierung und Beratung einschließt, als Dienstvertrag zu qualifizieren ist. Der Vertrag sei als „Rahmenvertrag“ bezeichnet, gemäß welchem der Kunde aus einer Vielzahl werbebezogener Einzelleistungen ein jährliches Zeitkontingent für Leistungen abrufen könne, das die Klägerin bereithalte. Ein wesentlicher Teil dieser Leistungen bestehe aus Onlinemarketing-Leistungen, die dienstvertraglich einzuordnen seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zur Auslegung von AGB im Urheberrechtsbereich bei Pauschalvergütungsklauselnveröffentlicht am 5. Mai 2014
BGH, Urteil vom 17.10.2013, Az. I ZR 41/12
§ 307 Abs. 1 BGB, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 11 S.2 UrhG, § 31 Abs. 5 UrhG, § 88 Abs. 1 UrhG, § 89 Abs. 1 UrhG, § 92 Abs. 1 UrhG, § 1 UKlaGDer BGH hat entschieden, dass die Vorschriften § 88 Abs. 1 UrhG (Recht zur Verfilmung), § 89 Abs. 1 UrhG (Rechte am Filmwerk) und § 92 Abs. 1 UrhG (Ausübende Künstler) als Sondervorschriften gegenüber § 31 Abs. 5 UrhG kein gesetzliches Leitbild im Sinne des § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB darstellen und bei der Inhaltskontrolle gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht zu berücksichtigen sind. Der BGH hat damit seine Entscheidung BGH, Urteil vom 31.05.2012, Az. I ZR 73/10 (Honorarbedingungen Freie Journalisten, hier) fortgeführt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: AGB-Klausel mit Pauschalhonorar für Fotografen ist unwirksamveröffentlicht am 21. Juli 2009
LG Hamburg, Beschluss vom 15.07.2009, Az. 312 O 411/09
§ 307 BGB, § 32 UrhGDas LG Hamburg hat einem Verlagshaus im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, im Zusammenhang mit Rahmenverträgen, die mit Fotografen abgeschlossen werden, die Klausel „Der Verlag vergütet den Fotografen mit einem Pauschalhonorar (gegebenenfalls zzgl. MwSt.), welches je Auftrag gesondert vereinbart wird und mit dem sämtliche vertraglich vereinbarten Leistungen, Pflichten und Rechts übertragungen abgegolten sind.“ zu verwenden. Diese Klausel für eine Pauschalvergütung benachteiligt den Fotografen wohl unangemessen, da auf diese Weise eine erforderlichenfalls rückwirkende Festsetzung einer angemessen Beteiligung an seinen Werken ausgeschlossen wird.
- BGH: Zur Berechnung des Schadensersatzes bei Verstoß gegen ein fremdes Urheberrechtveröffentlicht am 13. Januar 2009
BGH, Urteil vom 02.10.2008, Az. I ZR 6/06
§ 97 UrhGDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Ermittlung einer angemessenen Lizenzgebühr als Schadensersatz für die Verletzung von Urheberrechten – in vorliegendem Fall an einem Musikwerk, dass in einem TV-Werbespot verwendet wurde – auf frühere Vereinbarungen der Parteien über die Gewährung von Nutzungsrechten zurückgegriffen werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die frühere Vereinbarung auch dem objektiven Wert der eingeräumten Nutzungsberechtigung entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist der objektive Wert an Hand branchenüblicher Vergütungssätze und Tarife zu ermitteln.
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