Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Zur notwendigen Gestaltung eines aufklärenden Hinweises bei einer markenrechtlichen Verwechselungsgefahr / Peek Cloppenburg VIveröffentlicht am 1. April 2014
BGH, Urteil vom 24.09.2013, Az. I ZR 64/11
§ 15 Abs. 2, 4 und 5 MarkenG, § 19 Abs. 1 MarkenG; § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass es bei einer markenrechtlichen Verwechselungsgefahr zwischen zwei Unternehmen (hier: Peek Cloppenburg KG „Nord“ und Peek Cloppenburg KG „Süd“) ausreicht, wenn eines der Unternehmen zur Abhebung von dem anderen einen entsprechenden Hinweis in unmittelbarer Nähe zur Angabe „Peek & Cloppenburg“ und die Umrahmung des Unternehmenslogos mit Ortsangabe verwendet. Eine weitergehende Hervorhebung der aufklärenden Hinweise sei nicht zuzumutbar. Anderenfalls bestünde die Gefahr einer erheblichen Beeinträchtigung der Wirkung der Werbung der Beklagten, weil die Werbebotschaft durch den aufklärenden Text in den Hintergrund gedrängt würde. Das brauche die Beklagte nicht hinzunehmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)