Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Bewertungsportal, wenn diese öffentlich zugänglich sindveröffentlicht am 4. Oktober 2010
LG Hamburg, Urteil vom 20.09.2010, Az. 325 O 111/10
§§ 823, 1004 BGB analog; Art. 1; 2 GGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch besitzt, seine Daten auf einem Bewertungsportal löschen zu lassen und die Unterlassung der zukünftigen Veröffentlichung seines Namens in Verbindung mit Bewertungsportalen zu fordern, wenn die fraglichen Daten von dem Plattformbetreiber in zulässiger Weise aus öffentlich zugänglichen Quellen bezogen werden. Datenschutzrechtliche Belange würden nicht verletzt. Zu einer Bewertung des klagenden Arztes sei es noch nicht gekommen und fehlten „derzeit“ auch noch die entsprechenden technischen Voraussetzungen hierfür. (mehr …)