Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Das Verständnis des Begriffs „neue Personenkraftwagen“ in § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist an objektivierbaren Umständen auszurichtenveröffentlicht am 12. August 2015
BGH, Urteil vom 05.03.2015, Az. I ZR 164/13
§ 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKVDer BGH hat entschieden, dass es für die Frage, ob es sich bei einem Fahrzeug um einen „neuen Personenkraftwagen“ im Sinne der Pkw-EnVKV handelt, auf objektivierbare Umstände ankommt, welche erkennen lassen, dass ein Händler ein Fahrzeug demnächst veräußern möchte. Indizien dafür oder dagegen könnten z.B. sein: die Dauer der Zulassung sowie die bereits erbrachte Kilometerleistung. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Pkw in Verkaufsräumen müssen vom Händler dauerhaft, also nicht nur erstmalig, mit Hinweisen zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen versehen seinveröffentlicht am 13. März 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2014, Az. 2 U 139/13
§ 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 3 Abs. 1 Nr. 1 Pkw-EnVKV i.V.m. Anlage 1 Pkw-EnVKVDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass Kfz-Händler verpflichtet sind, Neufahrzeuge dauerhaft und nicht nur erstmalig mit Ausstellung mit Informationen zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emmissionen zu versehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Zur Definition des Begriffs „Modell“ gemäß § 5 Pkw-EnVKVveröffentlicht am 26. Februar 2015
BGH, Urteil vom 24.07.2014, Az. I ZR 119/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 und 4 UWG, § 2 Nr. 6 Pkw-EnVKV, § 15 Pkw-EnVKV, § 16 Pkw-EnVKV , § 5 Abs. 1 und Abschnitt I der Anlage 4; Art. 2 Nr. 6, 11, 12 EU-RL 1999/94, Art. 6 Abs. 1 EU-RL 1999/94, Anhang IV EU-RL 1999/94Der BGH hat entschieden, dass unter „Modell“ gemäß § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV nach § 2 Nr. 15 Pkw-EnVKV die Handelsbezeichnung eines Fahrzeugs, bestehend aus Fabrikmarke, Typ sowie gegebenenfalls Variante und Version eines Personenkraftwagens zu verstehen ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Wuppertal: Bei der Bewerbung von Fahrzeugen mittels Videoclips müssen die Vorschriften der Pkw-EnVKV eingehalten werdenveröffentlicht am 23. Januar 2015
LG Wuppertal, Urteil vom 31.10.2014, Az. 12 O 25/14
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1, Abs. 2 Pkw-EnVKVDas LG Wuppertal hat entschieden, dass bei der Bewerbung von Fahrzeugen im Internet mittels Videoclips die Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß der Pkw-EnVKV getätigt werden müssen. Dies gelte auch, wenn die Fahrzeuge bei YouTube mittels eines Videos „vorgestellt“ werden. Bei dieser Art der Werbung handele es sich zwar noch nicht um ein konkretes Angebot, jedoch um ein Ausstellen des Fahrzeugs, bei welchem die Pflichtangaben ebenfalls darzustellen seien. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Keine Angaben nach der Pkw-EnVKV für „getuntes“ Auto erforderlichveröffentlicht am 24. September 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.08.2014, Az. 6 U 61/14
§ 1 Pkw-EnVKV, § 3 Pkw-EnVKV, § 5 Pkw-EnVKV, § 9 Pkw-EnVKVDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein durch ein Tuningunternehmen „getunter“ Pkw eines anderen Herstellers, dessen Benzinsverbrauchs- und Abgasemissionswerte auf Grund der technischen Änderungen nicht mehr zutreffen, kein neuer Pkw im Sinne der Pkw-EnVKV ist. Daher müssten, unabhängig von der Laufleistung, keine Angaben der Verbrauchs- und Emissionswerte bei Angebot dieses Fahrzeugs erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung für noch nicht erhältliches Pkw-Modell muss Angaben nach der Pkw-EnVKV enthaltenveröffentlicht am 8. September 2014
OLG Frankfurt a.M., Hinweisbeschluss vom 24.04.2014, Az. 6 U 10/14
§ 1 Pkw-EnVKV; § 4 Nr 11 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass in der Werbung für ein neues Pkw-Modell, welches noch nicht hergestellt oder bestellbar ist, bereits die Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV über Verbrauchs- und Emissionswerte enthalten sein müssen, wenn die Werbung den Eindruck erweckt, dass das Modell demnächst käuflich zu erwerben ist. Nach diesem Hinweis wurde die Berufung zurückgenommen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Freiburg: Für Pkw mit Tageszulassung müssen Angaben nach der Pkw-EnVKV getätigt werdenveröffentlicht am 28. Juli 2014
LG Freiburg, Urteil vom 14.04.2014, Az. 12 O 72/13
§ 4 Nr. 11 UWG; § 5 Pkw-EnVKVDas LG Freiburg hat entschieden, dass eine Werbeanzeige für einen Pkw mit Tageszulassung (Zulassung vom 08.08.2012 bis 21.08.2012, Laufleistung 50 km) die Pflichtangaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen gemäß der Pkw-EnVKV enthalten muss, da es sich um einen Neuwagen handele. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Pkw bei Angebot bereits älter als 1 Jahr sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Neuwagenangebote mit Nennung der Motorleistung müssen auch Angaben der Pkw-EnVKV enthaltenveröffentlicht am 23. April 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 06.02.2014, Az. 6 U 224/12
§ 5 Pkw-EnVKV; § 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 4 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass Neuwagenangebote in einem Internetportal, die die Motorleistung angeben, auch die Angaben über Kraftstoffverbrauch und Abgasemissionen gemäß der Pkw-EnVKV enthalten müssen, anderenfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Ein solcher Verstoß werde auch durch einen deutschen Generalimporteur begangen, der seinen Vertragshändlern ein Internetportal zur Verfügung stelle, in welchem die erforderlichen Angaben fehlen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Auch ein mehrere Jahre alter Pkw kann ein „Neuwagen“ im Sinne des Gesetzes sein – Informationspflichten für Händlerveröffentlicht am 8. Januar 2014
OLG Celle, Urteil vom 05.12.2013, Az. 13 U 154/13
§ 3 UWG, § 4 UWG, § 5a UWG, § 8 UWG, § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, Anl. 4 Abschn. 2 Pkw-EnVKVDas OLG Celle hat entschieden, dass auch ein bereits mehrere Jahre alter Pkw als Neuwagen im Sinne der Pkw-EnVKV gilt, wenn er noch nicht zu einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft wurde. Es komme nicht darauf an, wie lange sich der Wagen bereits bei dem Händler, der ihn zum Weiterverkauf anbiete, befinde. Die Definition von „Neuwagen“ aus anderen Bereichen finde keine Anwendung. Werde ein solches Fahrzeug angeboten, müssten die Informationspflichten für Neuwagen gemäß der Pkw-EnVKV (Angabe des Kraftstoffverbrauchs, CO2-Effizienzklasse etc) erfüllt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Zu den Pflichtangaben nach der Pkw-EnVKV bei der Werbung für mehrere Fahrzeugmodelleveröffentlicht am 19. Juni 2013
OLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 90/12
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKVDas OLG Köln hat entschieden, dass in einer Zeitungsanzeige, in welcher mehrere Modellvarianten eines Fahrzeugstyps beworben werden, konkrete Angaben nach der Pkw-EnVKV getätigt werden müssen. Hierfür könnten entweder die Werte für jedes einzelne der aufgeführten Modelle oder stattdessen die Spannbreite zwischen ungünstigstem und günstigstem Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen jeweils im kombinierten Testzyklus angegeben werden. Irreführend hingegen sei, wenn nur Angaben zu einem bestimmten Modell aufgeführt würden, die auf die übrigen in der Werbung erwähnten Modelle nicht zuträfen. Umgekehrt müssten bei Werbung für ein konkretes Fahrzeugmodell neben dem CO2-Ausstoß auch die vollständigen Werte zum Kraftstoffverbrauch (inner- und außerorts sowie kombiniert) angegeben werden. Zum Volltext der Entscheidung: