Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Die vom Profi-Fotografen auftragsgemäß erstellten Bilder dürfen am heimischen PC für den privaten Gebrauch eingescannt werdenveröffentlicht am 27. August 2014
BGH, Urteil vom 19.03.2014, Az. I ZR 35/13
§ 53 Abs. 1 UrhG, Art. 5 Abs. 2 lit. a EU-Rl 2001/29Der BGH hat entschieden, dass Portraitfotos von einem Profi-Fotografen, welche dieser „zur Ansicht“ an seinen Kunden herausgibt, im Rahmen der sog. „Privatkopie“ eingescannt und damit vervielfältigt werden dürfen. Dieses Recht gelte auch dann, wenn Portraitfotos im rechtlichen Sinne noch nicht „veröffentlicht“ worden seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)