Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Restposten-Verkäufer muss Streichpreise / „statt“-Preise erläuternveröffentlicht am 16. April 2013
OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2013, Az. 4 U 186/12
§ 5 UWG, § 8 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein sog. Restpostenverkäufer, der Ware mit durchgestrichenen sog. „statt“-Preisen bewirbt, darauf hinzuweisen hat, worauf sich der Vergleichspreis bezieht (Herstellerpreis / üblicher Marktpreis). Anderenfalls verhalte er sich irreführend und wettbewerbswidrig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)