Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Köln: AGB-Klausel, nach welcher Prämien aus dem Miles & More-Programm nicht entgeltlich übertragen werden dürfen, ist unwirksamveröffentlicht am 14. Juni 2013
OLG Köln, Urteil vom 12.06.2013, Az. 5 U 46/12
§ 307 Abs. 1 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass Prämien des Miles & More-Programms frei übertragbar sein müssen, also auch verkauft werden können. Im vorliegenden Fall ging es um einen Prämienflug. Der Verkauf des Fluges hatte zur Kündigung des Fluggastes aus dem HON Circle Members-Kreis geführt. Auch diese Kündigung erachtete der Senat für unwirksam. Zur Pressemittelung des Senats vom 12.06.2013: (mehr …)