Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Köln: Kurzfristige Änderung des Prämienkatalogs eines Flugunternehmens kann unwirksam seinveröffentlicht am 2. April 2012
LG Köln, Urteil vom 16.03.2012, Az. 32 O 317/11
§ 307 Abs. 1 S. 1 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass die kurzfristige Änderung des Prämienkatalogs für die Verwendung von so genannten „Bonusmeilen“ eines Flugunternehmens unwirksam sein kann. Zwar sei die Änderung grundsätzlich zulässig, da es sich um eine freiwillige Leistung handele, jedoch müsse dem Kunden nach Treu und Glauben die Möglichkeit gegeben werden, die bis zum Zeitpunkt der Änderung angesammelten Meilen noch zu den alten Konditionen zu verwenden. Anderenfalls liege eine unangemessene Benachteiligung vor. Zum Volltext der Entscheidung: