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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Februar 2012

    OLG München, Urteil vom 10.11.2011, Az. 29 U 1614/11
    § 2 UWG, § 5 UWG, § 8 UWG, § 9 UWG, § 11UWG, § 12 UWG; § 1 HwO, § 7 HwO

    Das OLG München hat entschieden, dass der Betrieb eines Hörgeräteakustikergeschäfts wettbewerbswidrig ist, wenn die durch die Handwerksordnung vorgeschriebene Meisterpräsenz nicht gegeben ist. Vorliegend habe ein Meister 2 Geschäfte in verschiedenen Städten betrieben. Dadurch sei, bei weitgehend identischen Öffnungszeiten, die vorgeschriebene Meisterpräsenz nicht möglich. Die Kontaktmöglichkeit über EDV sei dafür jedenfalls nicht ausreichend und entspreche auch nicht der Erwartung des Verbrauchers nach fachgerechter Leistungserbringung. Für die Präsenz müsse sich der Meister persönlich vor Ort oder jedenfalls zumindest so weit im Nahbereich aufhalten, dass er 10 Minuten nach Betreten des Ladengeschäfts durch einen Kunden verfügbar ist. Zum Volltext der Entscheidung:
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