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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.10.2008, Az. 6 U 176/07
    §§ 3, 4 Nr. 10, 8 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Telefonunternehmen für Wettbewerbsverstöße, die ein Wiederverkäufer („Reseller“) bei der Akquise von neuen Telefonkunden begeht, verantwortlich ist. Vorliegend befand der Senat zunächst die Vermittlung eines Kunden durch den Reseller an ein Telefonunternehmen, obwohl der Kunde seinen Preselection-Auftrag gegenüber dem Reseller rechtswirksam widerrufen hatte, als wettbewerbswidrig gemäß § 4 Nr. 10 UWG. Dieses wettbewerbswidrige Verhalten ihres Resellers müsse sich die Beklagte gemäß § 8 Abs. 2 UWG zurechnen lassen. Nach dieser Vorschrift würden dem Inhaber des Unternehmens Zuwiderhandlungen seiner Angestellten oder Beauftragten wie eigene Handlungen zugerechnet, weil die arbeitsteilige Organisation seines Unternehmens die Verantwortung für das Verhalten im Wettbewerb nicht beseitigen solle. (mehr …)

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