Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Arnsberg: Werbung mit bezifferter Preisersparnis muss exakt seinveröffentlicht am 5. Februar 2013
LG Arnsberg, Anerkenntnisurteil vom 15.01.2013, Az. I-8 O 161/12
§ 3 UWG, § 5 UWG
Das LG Arnsberg hat entschieden, dass die Werbung mit einer Preisersparnis (z.B. Stromlieferungsvertrag), die einen bestimmten Betrag angibt, exakt zutreffen muss, auch wenn unterschiedliche Tarife berücksichtigt werden müssen. Des Weiteren dürften Kunden nicht mit der unzutreffenden Aussage, das Angebot sei begrenzt, zu einer eiligen Entscheidung bewegt werden. Zum Volltext der Entscheidung: