Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Oldenburg: Rabatte im Rahmen einer Werbeaktion für zahnärztliche Leistungen sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 14. Oktober 2014
LG Oldenburg, Urteil vom 08.01.2014, Az. 5 O 1233/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 15 BO
Das LG Oldenburg hat entschieden, dass die Einräumung von Rabatten im Rahmen einer Werbeaktion („Partnergutschein“) für zahnärztliche Leistungen wie Zahnreinigung oder Bleaching wettbewerbswidrig ist. Dieses Vorgehen verstoße gegen ärztliches Preis- und Werberecht, da zahnärztliche Leistungen nach Gebührenordnung abzurechnen seien. Das Recht, Gebührensätze durch Individualvereinbarung zu unterschreiten, umfasse nicht eine pauschale Einräumung von Rabatten. Zum Volltext der Entscheidung: