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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Dezember 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 22.12.2015, Az. 11 U 84/14 (Kart)
    § 33 GWB, § 20 Abs. 1, Abs. 2 GWB, § 1 GWB; Art. 101 AEUV

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Hersteller von Markenrucksäcken Händlern per Vertriebsvertrag untersagen darf, diese Produkte z.B. über die Internetplattform Amazon zu verkaufen. Ein Hersteller von Markenprodukten dürfe grundsätzlich zum Schutz der Marke steuern, unter welchen Bedingungen seine Markenprodukte weitervertrieben werden, um sein Interesse an einer qualitativen hochwertigen Beratung sowie der Signalisierung einer hohen Produktqualität der Marke durchzusetzen. Nicht zulässig sei jedoch das Verbot, Markenprodukte über Preissuchmaschinen zu bewerben. Zur vollständigen Pressemitteilung hier.

  • veröffentlicht am 21. November 2012

    OLG Hamm, Urteil vom 13.09.2012, Az. I-4 U 71/12
    § 14 Abs. 5 S. 1 Mar­kenG; § 14 Abs. 7 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der eine Preissuchmaschine mit der Einstellung seiner Angebote beauftragt, auch für markenrechtswidrige Adwords-Werbung (s. auch hier oder hier) des Preissuchmaschinenbetreibers haftet – auch wenn er diese nicht beauftragt hat oder davon wusste. Für eine Haf­tung ge­nüge das Han­deln von Mit­arbei­tern oder Be­auf­trag­ten eines von der Be­klag­ten be­auf­trag­ten Unter­neh­mens. Grund dafür sei, dass der in An­spruch Ge­nom­me­ne durch den Ein­satz von Mit­arbei­tern und Be­auf­trag­ten sei­nen Ge­schäfts­kreis er­wei­tere und damit zu­gleich das Ri­si­ko von Zu­wi­der­hand­lun­gen in­ner­halb sei­nes Unter­neh­mens schaffe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 18.03.2010, Az. I ZR 16/08
    § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, S. 2 und Abs. 6 S. 1, 2 PAngVO; § 5 Abs. 1, 2 S. 1 Nr. 2 UWG 2004; § 5 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 2; § 5a Abs. 2, 3 Nr. 3 UWG 2008

    Der BGH hat erneut entschieden, dass ein Onlinehändler, dessen Angebote auf einer Preissuchmaschine wiedergegeben werden (hier: Froogle) dafür verantwortlich ist, dass auch angegeben wird, ob und ggf. welche Versandkosten anfallen. Zuvor hatte der BGH bereits mit Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 123/08 (Preisangaben) und Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 140/07 (Versandkostenhinweis) das Thema Fremd-Verantwortlichkeit für fehlerhafte oder fehlende Angaben auf Preissuchmaschienen erörtert. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 123/08
    §§ 3; 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass der durchschnittlich informierte Nutzer eines Online-Preisvergleichsportals erwartet, dass die ihm dort präsentierten Informationsangebote, soweit keine klaren, gegenteiligen Hinweise zu erkennen sind, regelmäßig höchstmögliche Aktualität besitzen. Er gehe deshalb grundsätzlich davon aus, dass er das dort beworbene Produkt zu dem angegebenen Preis erwerben könne. Daher werde er in die Irre geführt, wenn der verlinkte Preis im betreffenden Onlineshop oder auf einer Onlinehandelsplattform höher sei, auch wenn diese Differenz nur für einige Stunden über dem im Preisvergleichsportal angegebenen Preis liege (vgl. bereits unseren Hinweis vom 13.03.2010, BGH). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Juli 2009

    BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 140/07
    §§ 3, 5 UWG

    Der BGH hat deutlich gemacht, dass auch auf Preissuchmaschinen (Preisvergleichslisten) wie froogle.de die Preisangabenverordnung einzuhalten und demnach die Versandkosten anzugeben sind. Geklagt hatte ProMarkt gegen MediaOnline. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte mediaonline seine Waren in die Preissuchmaschine „froogle.de“ eingestellt, ohne bei dem jeweiligen Preis die Versandkosten einzubeziehen. Erst nach Anklicken des Angebots öffnete sich eine eigene Seite des Anbieters, auf der neben dem Preis des Produkts die Versandkosten angegeben waren. Ein sprechender Link des Typs „Versandkosten“ o.ä. fehlte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.08.2007, Az. 3-11 O 90/07
    §§
    8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UWG

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Vorhaltung unterschiedlicher Preise für dasselbe Produkt innerhalb eines Onlineshops wettbewerbswidrig sein kann. Hier hatte ein Händler für Druckerzubehör einen eigenen Onlineshop und war bei einer Preissuchmaschine gelistet. Betätigte man den Link der Preissuchmaschine, gelangte man im Onlineshop zu einem niedrigeren Endpreis des Produkts als bei Aufruf des Produkts direkt im Onlineshop. Der verantwortliche Händler sah die Preissuchmaschine als „Filiale“ seines Onlineshops an und war der Auffassung, dass dann dort ein anderer Preis gelten könne. Das Gericht schloss sich dieser Argumentation jedoch nicht an. Da der Kunde bei Betätigung des Links in den Onlineshop weitergeleitet werde, könne es sich nicht um unterschiedliche Vertriebswege handeln. Demzufolge sah das Gericht in der unterschiedlichen Preisgestaltung innerhalb eines Shops eine Irreführung der Verbraucher und damit einen Wettbewerbsverstoß. Diese Irreführung hätte vermieden werden können, hätte der Shopbetreiber bei der Preissuchmaschine einen deutlichen Hinweis angebracht, dass der angegebene Preis nur bei Betätigung des Links gilt. Dies wurde jedoch versäumt.

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