Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- EuGH: Bei der Online-Buchung von Flügen muss der Endpreis von Beginn an ausgewiesen werdenveröffentlicht am 20. Januar 2015
EuGH, Urteil vom 15.01.2015, Az. C-573/13
Art. 23 Abs. 1 S. 2 Verordnung (EG) Nr. 1008/2008Der EuGH hat im Wege der Vorabentscheidung festgestellt, dass bei der Buchung eines Fluges über ein Online-Buchungssystem der Endpreis bereits von Beginn an auszuweisen ist. Dies gelte für jede Angabe von Preisen für Flugdienste, auch bereits vor Einleitung eines Buchungsvorganges und für alle Preisangaben, nicht nur für den vom Kunden gewählten Flugdienst. Dies sei notwendig, damit die Kunden die Preise verschiedener Luftfahrtunternehmen für Flugdienste effektiv vergleichen könnten. Zum Volltext der Entscheidung: