Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Hamburg: Registermarke steht markenrechtlich hinter der langjährigen Nutzung einer Domain zurückveröffentlicht am 15. Januar 2009
LG Hamburg, Urteil vom 18.09.2008, Az. 315 O 988/07
§§ 4, 14 MarkenGDas LG Hamburg hat in diesem Urteil zu den Umständen ausgeführt, die dazu führen können, dass eine Registermarke hinter der Benutzung einer Domain zurücksteht. Eine Rechtsanwaltskanzlei hatte seit 1983 ununterbrochen ein bestimmtes Kennzeichen verwendet, und zwar zunächst als Telegrammadresse, später als E-Mail-Adresse und seit 2001 auch in einer entsprechenden Domain, bevor ein früherer Mitarbeiter, der in der Probezeit von der Rechtsanwaltskanzlei entlassen worden war, das Kennzeichen als Marke registrieren ließ und Unterlassungsansprüche gegen seinen früheren Arbeitgeber geltend machte.