Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Stuttgart: Das unangenehm riechende Sofa als Sachmangel / Mangelhaftigkeit durch gesundheitsgefährdende Substanzen in der Produktionveröffentlicht am 16. Januar 2015
LG Stuttgart, Urteil vom 15.12.2014, Az. 27 O 324/13
§ 323 BGB, § 346 Abs. 1 BGB, § 348 BGB, § 434 BGB, § 437 Nr. 2 BGBDas LG Stuttgart hat entschieden, dass ein Sofa, welches unter Verwendung gesundheitsgefährdender Substanzen (hier: Ameisensäure) hergestellt wird, die in ihrem Gehalt ein Mehrfaches über den normalerweise gemessenen Werten liegen und dementsprechend ausdünsten, mangelhaft ist. Dies gelte auch dann, so das Gericht, wenn es keine Grenzwerte für die Substanz in Lederprodukten gebe. Der beklagte Verkäufer konnte allerdings mit einem Anspruch auf Nutzungsersatz für einen Zeitraum von drei Jahren in Höhe von 1.600,00 EUR aufrechnen, da die Couch nach Auffassung der Kammer eine Nutzungsdauer von zehn Jahren habe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- KG Berlin: Bezeichnung eines Doping-Gutachten als „bezahltes Gutachten“ ist äußerungsrechtlich zulässig – auch wenn mangelnde Neutralität unterstellt wirdveröffentlicht am 13. März 2012
KG Berlin, Urteil vom 20.06.2011, Az. 10 U 170/10
§ 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Bezeichnung eines privat beauftragten Gutachtens zum (Nicht)Vorliegen von Blutdoping als „bezahltes Gutachten“ zulässig ist. Im Kontext werde durch diese A?ußerung zum Ausdruck gebracht, dass die Kla?gerin den Gutachter beauftragt habe und das Gutachten zu dem gewu?nschten Ergebnis gekommen sei. Auch werde zum Ausdruck gebracht, dass andere Gutachter zu anderen Ergebnissen kommen ko?nnten, dem Gutachten also nur ein beschra?nkter Aussagewert zukomme. Diese Auffassung sei von der Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt. Eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin, weil dem Leser des streitgegenständlichen Artikels nahegelegt werde, dass die Kla?gerin durch die Bezahlung versucht habe, das Ergebnis zu beeinflussen, sah das Gericht nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Zur Erstattung der Kosten für ein Gutachten, um ein gerichtliches Gutachten zu widerlegenveröffentlicht am 23. November 2011
OLG Celle, Urteil vom 10.11.2011, Az. 13 U 84/11
§ 839a Abs. 2 BGB, § 839 Abs. 3 BGBGemäß § 839 Abs. 3 BGB tritt eine Ersatzpflicht aus Amtshaftung nicht ein, wenn der Verletzte es vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden. Das OLG Celle hat nun entschieden, dass auch die Einholung eines privaten Gutachtens als solches Rechtsmittel angesehen werden kann, um Fehler in einem gerichtlich eingeholten Gutachten aufzudecken. Es seien durch den Verletzten sämtliche zur Korrektur des unrichtigen Sachverständigengutachtens zur Verfügung stehenden innerprozessualen Behelfe schon vor Abschluss der jeweiligen Instanz auszuschöpfen, anderenfalls könnten in einem weiteren Verfahren keine Ansprüche gegen den Sachverständigen geltend gemacht werden. Dazu gehöre auch ein privates Gegengutachten, um eine erneutes Aufrollen der Angelegenheit im Schadensersatzprozess möglichst zu vermeiden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Brandenburg: Zur Erstattung der Kosten für ein Meinungsforschungsgutachten im Wettbewerbsprozessveröffentlicht am 22. August 2011
OLG Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2011, Az. 6 W 87/10
§ 91 ZPODas OLG Brandenburg hat entschieden, dass auch die Kosten für ein Meinungsforschungsgutachten als Verfahrenskosten festgesetzt werden können, wenn ein solches zur Glaubhaftmachung / Abwehr von (wettbewerbsrechtlichen) Unterlassungsansprüchen eingeholt wird. Im vorliegenden Verfahren hatte der Rechtspfleger 9.101,71 EUR an Verfahrenskosten festgesetzt, wovon allein 3.400,00 EUR an Kosten für ein Meinungsforschungsgutachten entfielen. Der Senat (Zitat, Auszug aus den Entscheidungsgründen): (mehr …)