Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VG Hannover: Unzulässige Produktplatzierung eines Kekses im „Dschungelcamp“veröffentlicht am 26. Februar 2016
VG Hannover, Urteil vom 18.02.2016, Az. 7 A 13293/15
§ 44 RStV, § 7 Abs. 7 S. 2 Nr. 3 RStVDas VG Hannover hat entschieden, dass die Bewerbung eines Keks-Schokoladen-Gebäcks im Rahmen der Sendung „Dschungelcamp“ 2014 eine unzulässige Produktplatzierung dargestellt hat. Zwar sei es erlaubt, in Unterhaltungssendungen Waren gegen Entgelt oder eine ähnliche Gegenleistung mit dem Ziel der Absatzförderung zu präsentieren, dies dürfe aber nicht mittels einer zu starken Herausstellung des Produkts geschehen. Vorliegend sei das Einsetzen des Gebäcks als Belohnung für eine Prüfung und der dargestellte Jubel der Kandidaten noch im Rahmen des Erlaubten gewesen, die nachfolgenden Lobpreisungen der Kandidaten in Einzelinterviews hätten jedoch gegen das Übermaßverbot verstoßen. Zur Pressemitteilung vom 18.02.2016 hier.
- BVerwG: Produktplatzierung im „Hasseröder Männer-Camp“ flankierend zu einer Fußballübertragung ist zulässigveröffentlicht am 20. November 2014
BVerwG, Urteil vom 23.07.2014, Az. 6 C 31.13
§ 7 Abs. 7 S. 2 Nr. 3 RStVDas BVerwG hat entschieden, dass der Fernsehsender Sat.1 nicht die Grenzen zulässiger Produktplatzierung überschritten hat, als im Vor- und Nachspann zur Übertragung eines Fußballspiels Liveschaltungen in das „Hasseröder Männer-Camp“ vorgenommen wurden. Produktplatzierungen im Fernsehen seien u.a. bei Sportsendungen zulässig, soweit das Produkt nicht zu sehr herausgestellt werde. Vorliegend seien die geführten Interviews zentrales Thema der Liveschaltungen gewesen, so dass von einer zu starken Fokussierung auf das beworbene Produkt nicht ausgegangen werden könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Rheinland-Pfalz: Übermäßige Bewerbung einer Biermarke ist unzulässige Produktplatzierung / Product placementveröffentlicht am 24. September 2013
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22.08.2013, Az. 2 A 10002/13
§ 7 Abs. 7 S. 1 RStV, § 15 RStVDas OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Darstellung einer Biermarke vor und nach der Liveübertragung eines Fußballspiels im Fernsehprogramm von Sat.1 im Rahmen zweier Liveschaltungen zu einem sogenannten „Männercamp“ einer Bierbrauerei unzulässig war. Beanstandet wurde die zu umfangreiche Präsenz der Logos der Brauerei auf den ersichtlich gezielt platzierten Bierflaschen, den Sweatshirts, den Biergläsern, der im Hintergrund zu sehenden Wand sowie dem Eiskübel. Zur Pressemitteilung Nr. 33/2013: (mehr …)