Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Düsseldorf: Zur Anwendung der MFM-Tabellen für die Berechnung des Schadensersatzes bei unberechtigter Nutzung professioneller Food-Fotosveröffentlicht am 19. Januar 2015
AG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2014, Az. 57 C 4668/14
§ 97 Abs. 2 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG
Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass für die Berechnung des Schadensersatzes für die unberechtigte Nutzung professioneller Food-Produktfotos die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM) anwendbar sind. Es handele sich bei der „Food-Fotografie“ um eine Spezialmaterie, die bei der Erstellung der Fotografie einen höheren Aufwand erfordere, z.B. den Einsatz eines professionellen Food-Stylisten. Für die unberechtigte Nutzung eines solchen Fotos von bis zu einem Jahr auf der Unterseite einer Website sei ein Schadensersatz von 350,00 EUR angemessen. Zum Volltext der Entscheidung: