Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Tübingen: In Wikipedia darf über die Mitgliedschaft eines Professors in einer katholischen Studentenverbindung berichtet werden / Keine Verletzung der Privatsphäreveröffentlicht am 11. Dezember 2012
LG Tübingen, Urteil vom 18.07.2012, Az. 7 O 525/10
§ 1004 Abs. 1 S.2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GGDas LG Tübingen hat im Rahmen einer Interessenabwägung entschieden, dass durch einen Wikipedia-Eintrag, der sich über die Mitgliedschaft eines Professors in einer katholischen Studentenverbindung äußert, nicht das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Professors verletzt wird (Volltext der Entscheidung s. unten). „Weder entfaltet der abrufbereite Eintrag über den Kläger eine erhebliche Breitenwirkung, noch ist er Anknüpfungspunkt, um den Kläger sozial auszugrenzen oder zu isolieren. Dies gilt sowohl bezüglich seiner persönlichen Daten wie Beruf oder Lebenslauf als auch hinsichtlich der Mitgliedschaft in katholischen Studentenverbindungen. (mehr …)