Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OVG Rheinland-Pfalz: Fernseh-Werbetrenner mit Hinweis auf weitere Programme verstößt gegen den Rundfunkstaatsvertragveröffentlicht am 21. Mai 2014
OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.04.2014, Az. 2 A 10894/13.OVG
§ 7 Abs. 3 RStVDas OVG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Werbetrenner zur Einleitung eines Werbeblocks im Fernsehen nicht mit einem Programmhinweis verbunden werden darf. Eine Programmankündigung sei ein redaktioneller Inhalt und damit Teil des Programms, von dem die Werbung abgesetzt werden solle. Ein Werbetrenner müsse sich darauf beschränken, nur auf die nachfolgende Werbung hinzuweisen. Zur Pressemitteilung vom 14.05.2014: