Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Ist bei einer Softwareentwicklung der Vertrag noch nicht erfüllt, bedarf es keiner „qualifizierten Rüge“veröffentlicht am 8. September 2010
BGH, Urteil vom 25.03.2010, Az. VII ZR 224/08
§ 631 BGBDer BGH hat entschieden, dass es keiner „qualifizierten Rüge“ bedarf, wenn bei einer Softwareentwicklung der Vertrag noch nicht erfüllt ist und dies vom Besteller beim Auftragnehmer angemerkt wird. Eine Aufforderung zur Leistung mit Fristsetzung sei nicht schon dann unwirksam, wenn der Besteller die Defizite der Leistung nicht im Einzelnen aufführe. Zitat: (mehr …)