Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Zur Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung in urheberrechtlichen Verfahrenveröffentlicht am 10. Dezember 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 21.07.2014, Az. 11 SV 59/14
§ 11 RVG; § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Zuständigkeit für die Kostenfestsetzung (Rechtsanwaltsvergütung) in urheberrechtlichen Streitigkeiten bei dem Gericht liegt, bei welchem die Zuständigkeit für Urheberrechtssachen in der Hauptsache konzentriert ist. Dies gelte auch dann, wenn die Angelegenheit im Mahnverfahren erledigt werde, bevor das Mahngericht die Sache an das Prozessgericht abgegeben habe. Zum Volltext der Entscheidung: