Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Düsseldorf: Veröffentlichung eines PHK-Antrags des namentlich benannten Antragstellers stellt eine Persönlichkeitsrechtsverletzung dar / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 29. Dezember 2010
LG Düsseldorf, Beschluss vom 30.11.2010, Az. 20 T 59/10
§§ 823 Abs. 1, 1004 BGB analogDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Veröffentlichung einer Entscheidung über einen Prozesskostenhilfeantrag, aus welcher der Klarname des jeweiligen Antragsstellers hervorgeht, den Antragssteller in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Veröffentlichung gebe unzulässige Einblicke in die wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers. Zitat: (mehr …)