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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 12. November 2009

    Zum Thema „Jugendschutz“ vermeldet das Zwölfergremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, es habe in seiner Sitzung vom 05.11.2009 entschieden, die CD „Liebe ist für alle da“ der Gruppe „Rammstein“ zu indizieren. Begründung: „Ausschlaggebend für die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien war das Lied „Ich tu dir weh“. In dem Lied wird nach Auffassung des Gremiums in befürwortender Art und Weise dargestellt, wie ein Mensch einen anderen quält und ihm ohne jegliches Mitgefühl schwerste Verletzungen zufügt. Es werden zudem sado-masochistische Handlungen in befürwortender Weise beschrieben. (mehr …)

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