Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Wuppertal: Für Nassrasierer mit Seifenblock muss die Verwendungsdauer angegeben werdenveröffentlicht am 16. Juli 2014
LG Wuppertal, Urteil vom 16.06.2014, Az. 12 O 38/13
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 3 UWG; 5 Abs. 2a Kosmetik-VODas LG Wuppertal hat entschieden, dass ein Nassrasierer, dessen Rasierklingen von einer Art Seifenblock umgeben sind, nicht ohne Angabe eines Verwendungsdatums nach dem Öffnen in den Verkehr gebracht werden darf. Es handele sich um ein kosmetisches Mittel, das dazu bestimmt sei, mit der Haut in Berührung zu kommen. Die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums sei hingegen nicht erforderlich, da dies nur für Mittel gelte, deren Mindesthaltbarkeit bei weniger als 30 Monaten liege. Zum Volltext der Entscheidung: