Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Brandenburg: Endpreis muss auch bei Ratenzahlungen deutlich angegeben werdenveröffentlicht am 8. Februar 2013
OLG Brandenburg, Urteil vom 11.12.2012, Az. 6 U 27/10
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG; § 1 Abs. 1, Abs. 6 PAngVDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine Preisangabe wettbewerbswidrig ist, wenn auf der werbende Abbildung eine Monatsrate (hier: für eine Küche) deutlich hervorgehoben und der tatsächliche Endpreis hingegen in sehr kleiner undeutlicher Schrift darunter angegeben wird. Diese Werbung sei irreführend, da sie bei dem durchschnittlichen Verbraucher dadurch, dass die einzelne Rate blickfangmäßig herausgestellt und als „Lieferpreis“ bezeichnet werde, den irrigen Eindruck erwecke, es handele sich bei dem als „Lieferpreis“ bezeichneten Preis um den Endpreis. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Mobilfunkverträge – Zur Preisangabe bei variablen Bestandteilenveröffentlicht am 29. Februar 2012
KG Berlin, Urteil vom 26.01.2012, Az. 23 W 2/12
§ 1 Abs. 6 S. 1 PAngV; § 5 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 8 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass bei der Angabe von Preisen für einen Mobilfunkvertrag – soweit ein einheitlicher Endpreis wegen variabler Bestandteile nicht gebildet werden kann – jedenfalls für die einzelnen Bestandteile ein Betrag ausgewiesen werden muss. Ein wettbewerbswidriger Verstoß liege vor, wenn der Preis für ein Mobiltelefon, welches in Kombination mit einem Vertrag angeboten werde, in eine Anzahlung und monatliche Raten aufgesplittet werde, ohne den Gesamtpreis für das Telefon anzugeben. Dass der Verbraucher diesen selbst ausrechnen könne, sei unerheblich. Solche Berechnungen sollten dem Verbraucher gerade nicht zugemutet werden. Zum Volltext der Entscheidung: