Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Kostenlose Zweitbegutachtung ist keine zulässige Nebenleistung nach dem HWGveröffentlicht am 28. Dezember 2015
LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2014, Az. 312 O 19/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 7 Abs. 1 HWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung mit einer kostenlosen Zweitbegutachtung bei Erkrankungen der Schilddrüse keine zulässige Nebenleistung nach dem Heilmittelwerbegesetz ist. Das Einholen einer Zweitmeinung sei vielmehr eine eigenständige Leistung. Auch ein Ratschlag im Sinne des HWG liege nicht vor, da eine ärztliche Prüfung erforderlich sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Werbung mit kostenloser Zweitmeinung eines Arztes ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 7. September 2015
LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2014, Az. 312 O 19/14
§ 7 Abs. 1 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung einer Klinik mit einer kostenlosen ärztlichen Zweitmeinung wettbewerbswidrig ist, da dies gegen § 4 Nr. 11 UWG i.V.m. § 7 Abs. 1 HWG verstößt. Bei der kostenlosen Zweitbegutachtung handele es sich als eigenständige ärztliche Leistung nicht um eine handelsübliche Nebenleistung im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 3 HWG; komme die Zweitbegutachtung zu dem Ergebnis, dass die angedachte ärztliche Behandlung nicht zweckmäßig sei, könne es nämlich bei der Zweitbegutachtung bleiben. Auch ein Ratschlag im Sinne von § 7 Abs. 1 Nr. 4 HWG scheide aus, da die Zweitmeinung eine ärztliche Prüfung auf Grund des Befundes bei dem Patienten voraussetze und sich nicht allein in der Mitteilung eines Ergebnisses erschöpfe.
- Best practice: 10 Regeln, wie der Onlinehändler den Kundenansturm zu Weihnachten bestehtveröffentlicht am 23. Dezember 2008
Die deutsche Zeitschrift „CIO“ (Chief Information Officer) hält Ratschläge vor, wie dem alljährlichen Weihnachtsansturm aus Sicht der Onlinehändler Rechnung zu tragen ist. CIO wörtlich: „Unendliche Warteschleifen, Besetztzeichen und genervte Service-Mitarbeiter. Hotlines sind dann kaum noch zu erreichen. Was für den Shop zu gigantischen Kosten führt, bringt beim User auch noch Frust und Ärger. Viele Anrufe von Kunden wären aber vermeidbar, wenn im Shop die nötigen Informationen verständlich dargestellt wären.“ CIO schlägt zehn Schritte vor, um die Flut von Kundenanfragen zu minimieren. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: CIO).