Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Die kostenlose Überlassung von Rätselheften an Apotheker zur Weitergabe an Kunden stellt nicht per se eine unzulässige Beeinflussung darveröffentlicht am 7. November 2012
BGH, Urteil vom 25.04.2012, Az. I ZR 105/10
§ 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 2 UWG; § 7 Abs. 1 HWG; § 831 Gd BGBDer BGH hat entschieden, dass die kostenlose Überlassung von Rätselheften durch einen Arzneimittelhersteller an Apotheker zur Weitergabe an Kunden keine unsachliche Beeinflussung darstellt. Jedenfalls sei dies dann zu verneinen, wenn die Abgabe der Rätselhefte nicht an einen Erwerb des fraglichen Medikaments gebunden ist und der Apotheker durch die Werbewirkung für seine Apotheke selbst einen Zweitnutzen aus der Verteilung der Hefte ziehen könne. Zwar fiele die Zuwendung wohl nicht mehr unter die Geringwertigkeitsgrenze des § 7 Abs. 1 HWG, sei hingegen aber auch nicht zur unsachgemäßen Beeinflussung geeignet. Zum Volltext der Entscheidung: